Commentaires Résumé
2023/2 Droit à l'accès

Recht auf Zugang. Das Transparenzgebot für Provenienzdaten

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Digitale Sammlungsdokumentation und Provenienzforschung setzen Standards zur institutionenübergreifenden Analyse von Zirkulation, Entzugs- und Aneignungsprozessen von Artefakten. Weg vom Inseldenken – Hin zu mehr Kooperation und digitaler Vernetzung.

Im Dezember 1998 trafen Vertreter von 44 Staaten in Washington, D.C. zusammen, um die ungelösten Folgen des nationalsozialistischen Kunstraubs und die Rückgabe von Raubgut an die Opfer der Verfolgung zu erörtern. Anlässlich der Konferenz „Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art“ einigten sich die Teilnehmenden auf elf nicht bindende Grundsätze. Mit der Verabschiedung der Washingtoner Grundsätze bekannten sich die Signaturstaaten dazu, die Umsetzung dieser Prinzipien und die Einführung alternativer Verfahren der Streitbeilegung bei Rückgabeforderungen im jeweiligen Land anzuregen. Durch die Erklärungen von Vilnius (2000) und Terezín (2009) wurden die Washingtoner Grundsätze ergänzt und präzisiert. Dabei wurde auch die 1998 in den Washingtoner Grundsätzen getroffene, auf Beschlagnahmevorgänge begrenzte Raubkunstdefinition um verfolgungsbedingte Entzugsvorgänge erweitert.1 Die Schweiz hat die Washingtoner Grundsätze wie auch die Erklärungen der Folgekonferenzen mitunterzeichnet.2

Forderungen nach verbindlichen Kriterien und Normen

Lange wurde die Unverbindlichkeit dieser Grundsätze und ihre unterschiedliche Adaption entsprechend der jeweils landesspezifischen Erinnerungs- und Vergangenheitsdiskurse3 und daran anschliessend des jeweils nationalen Rechts als Vorteil für den Umgang mit ursächlich auf den Nationalsozialismus zurückzuführenden verfolgungsbedingten Verlusten gesehen. Doch mehren sich angesichts der im Verhältnis zum Ausmass des nationalsozialistischen Raubes wenigen Rückgaben und den für die Beraubten und ihre Nachkommen jeweils länderspezifischen Möglichkeiten, Kunstwerke und Kulturgüter zurückzuerlangen, die Forderungen nach verbindlichen Kriterien und Normen für den Umgang mit verfolgungsbedingten Verlusten international. Davon betroffen sind nicht allein die national unterschiedlichen Interpretationen nationalsozialistischer Raubkunst, sondern auch einheitliche Konventionen zur Dokumentation und Veröffentlichung von Angaben zum Besitz und Besitzwechseln. Die französische Botschafterin in Deutschland, Anne-Marie Descôtes brachte die Defizite im November 2018 anlässlich der Konferenz „20 Jahre Washingtoner Prinzipien: Wege in die Zukunft“ (Berlin) auf den Punkt:

Noch immer mangele es an internationalen Dokumentationsstandards, digitalen Forschungsinfrastrukturen und länderübergreifenden Kooperationen im Bereich der Provenienzforschung, die angesichts der internationalen Dimension des nationalsozialistischen Kunstraubs erforderlich sind.4

Auch wenn in der Schweiz Bund und Kantone im Unterschied zu anderen Ländern kein Gesetz und keinen Leitfaden für die Umsetzung der Washingtoner Grundsätze und ihre Erweiterungen erlassen haben, lässt sich basierend auf den 1998 verabschiedeten Grundsätzen ein Auftrag für Museen und Sammlungen ableiten.5 Dieser erstreckt sich auf die Identifikation von nationalsozialistischer Raubkunst, die Veröffentlichung der Objekte, die Suche nach den ehemaligen Eigentümern respektive ihren Nachkommen sowie die Aufforderung, eine Einigung zwischen den heutigen und früheren Besitzern im Sinne einer „gerechten und fairen Lösung“ zu finden. Der zweite Grundsatz erweitert das Transparenzgebot auf Dokumente und Archive, die gemäss den Richtlinien des International Council on Archives zugänglich gemacht werden sollen.6

Die Washingtoner Grundsätze besitzen seit 1998 das Potential, das Selbstverständnis sammelnder Institutionen und Personen zu hinterfragen, da mit ihnen die Frage formuliert ist, ob die Objekte in ihrem Besitz einmal Eigentum von Verfolgten des Nationalsozialismus in Deutschland waren. Nicht allein, weil man den Besitz nicht dahingehend geprüft hätte, sondern auch weil die zur Klärung dieser Fragen notwendigen Recherchen tradierte Arbeitsweisen sammelnder Institutionen auf den Prüfstand stellen. Diese betreffen das Wissen um die Geschichte der Objekte und ihre Dokumentation wie die öffentliche Zugänglichkeit dieser Informationen.

Die Online-Datenbank DER NACHLASS GURLITT als ein Vorbild

2018 veröffentlichte der Arbeitskreis Provenienzforschung e.V. einen „Leitfaden zur Standardisierung von Provenienzangaben“.7 Die hier definierten Anforderungen bieten eine Grundlage für eine einheitliche Dokumentation und sind damit Voraussetzung und Garantie für gesicherte und vergleichbare Angaben zu Besitz und Besitzwechseln. Auf dieser Basis entwickelte das Kunstmuseum Bern Dokumentationsrichtlinien und strukturierte danach die Online-Datenbank DER NACHLASS GURLITT, in der seit Dezember 2021 sämtliche Werke des Legats Cornelius Gurlitt und die Ergebnisse der Provenienzforschung zugänglich sind.8 Die Nutzung von kontrollierten Vokabularen, die einheitliche Erfassung der Daten inklusive Quellennachweisen, Kommentar und Informationen zum Arbeitsstand sowie die Abbildung der Vorder- und Rückseiten sämtlicher Werke folgt auch den Anforderungen an die Wissenschaftlichkeit und dem Recht auf Information gemäss der Washingtoner Grundsätze (Transparenzgebot).

Bislang sind die Ergebnisse von Provenienzabklärungen und die zugrundeliegenden Quellen von nur sehr wenigen Museen und Sammlungen online zugänglich. Vielmehr sind diese hausintern in jeweils eigens dafür entwickelten Sonderlösungen – im besten Fall Museumsdatenbanken – dokumentiert. Es existiert bis heute also kein homogener Korpus vergleichbarer Provenienzdaten in digitaler Form.

Verlässliche Forschungsdaten sind nicht nur für die Provenienzforschung relevant, sie dienen vor allem auch denjenigen, die Kunstwerke und andere Artefakte aufgrund der nationalsozialistischen Verfolgung verloren haben, diese zu finden, unklare Sachverhalte aufzuklären und ihre Rechte gegenüber den Besitzenden in einen Dialog über gerechte und faire Lösungen geltend zu machen. Mit der Digitalisierung und Veröffentlichung von Sammlungen, Archivbeständen und Forschungsergebnissen allein ist es jedoch nicht getan. Eine effiziente Provenienzforschung verlangt gerade wegen ihrer internationalen Dimension übergeordnete Strukturen, eine verstärkte Koordination, Qualitätskontrollen sowie eine intensivere Zusammenarbeit von Forschenden mit Expert:innen aus den Bereichen Dokumentation, Informationstechnologie und Datenmanagement. Das gemeinsame Ziel müsste sein, nachhaltige Informationsinfrastrukturen nach den FAIR-Prinzipien (findability, accessibility, interoperability und reusability) aufzubauen und durch interoperables Datenmanagement einen echten Mehrwert für die Forscher:innen zum nationalsozialistischen Kunstraub zu schaffen.9 Das setzt voraus, dass die Daten nicht nur online auffindbar und zugänglich sind, sondern dass diese auch in Formaten vorliegen, die eine eindeutige Identifikation und die Nachnutzung der Daten gemäss den Linked Open Data Prinzipien und damit ein vernetztes Arbeiten erst möglich machen.

  • 1 «Grundsätze der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden» (1998), vgl. den englischen Originaltext: https://www.state.gov/washingt... (Zugriff 25.07.2023); «Erklärung von Terezín» (2009), vgl. den englischen Originaltext: https://www.mzv.cz/public/21/1... (Zugriff 25.07.2023).
  • 2 Catrina Ramona und Müller-Chen Markus, «Unabhängige Eidgenössische Kommission für während des Nationalsozialismus gestohlene resp. verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter? », in: Mosimann Peter u. Schönenberger Beat (Hg.): Kunst & Recht 2022 / Art & Law 2022. Referate zur gleichnamigen Veranstaltung der Juristischen Fakultät der Universität Basel vom 17. Juni 2022, Bern 2023, S. 97–120.
  • 3 Vgl. dazu bspw. Bauerkämper Arnd, Das umstrittene Gedächtnis. Die Erinnerung an Nationalsozialismus, Faschismus und Krieg in Europa seit 1945, Paderborn 2012.
  • 4 Anne-Marie Descôtes zitiert nach Kuhn Nicola, «Tagung zu NS-Raubkunst. Es bleibt viel zu tun bei der Restitution, In: Tagesspiegel, Berlin, 29.11.2018. So auch Fuhrmeister Christian und Hopp Meike, «Rethinking Provenance Research», In: Getty Research Journal, no. 11, 2019, S. 213-231, insbes. S. 223-227; Fuhrmeister Christian, «Provenienzforschung neu denken», in: Bomski Franziska, Seemann Hellmut Th. u. Valk Thorsten (ed.), Spuren suchen: Provenienzforschung in Weimar, Jahrbuch der Klassik Stiftung Weimar, Sonderheft 2018, S. 17-32.
  • 5 Zur Pflicht der Schweizer Museen zu Provenienzforschung vgl. Mosimann Peter, «Provenienzforschung der Museen als Rechtserfordernis», in: ders. und Schönenberger Beat (Hg.), Fluchtgut – Geschichte, Recht und Moral, Referate zur gleichnamigen Veranstaltung des Museums Oskar Reinhart in Winterthur vom 28. August 2014, Stämpfli Verlag Bern, 2015, S. 103–114, S. 114. Seit 2016 fördert das Bundesamt für Kultur (BAK) auf Grundlage des Kulturförderungsgesetzes (KFG) durch Finanzhilfen die proaktive Recherche nach NS-Raubkunst in Museen und Sammlungen.
  • 6 Vgl. den englischen Originaltext: https://www.state.gov/washingt... (access date 25.07.2023).
  • 7 Vgl. https://www.arbeitskreis-prove... (access date 25.07.2023). Die für den deutschsprachigen Raum entwickelten Standards sind durchaus auf andere Sprachen übertragbar
  • 8 DER NACHLASS GURLITT, Online-Datenbank des Kunstmuseums Bern, https://gurlitt.kunstmuseumber... (access date 25.07.2023).
  • 9 So auch Fuhrmeister Christian und Hopp Meike, «Rethinking Provenance Research», in: Getty Research Journal, no. 11, 2019, S. 213-231, S. 226.

Résumé

Die digitale Dokumentation von Artefakten, Quellenmaterialien und Forschungsergebnissen bietet für die Provenienzforschung und die weitere Aufklärung von Raubkunstfällen enorme Chancen. Gleichzeitig stellen sich für Museen, Sammlungen und Forschungseinrichtungen vielfältige Fragen und Herausforderungen. Der Artikel befasst sich mit den grundlegenden Aspekten des Zugangsrechts in Bezug auf die Provenienzforschung und zeigt am Beispiel der Forschung zum Legat Cornelius Gurlitt, die in der Online-Datenbank DER NACHLASS GURLITT zugänglich ist, potenzielle Lösungswege auf.

La documentation numérique des artefacts, des sources et des résultats de recherche offre d'énormes opportunités pour la recherche de provenance et la poursuite de l'élucidation des cas d'art spolié. Parallèlement, de nombreuses questions et défis se posent aux musées, aux collections et aux instituts de recherche. L'article traite des aspects fondamentaux du droit d'accès en ce qui concerne la recherche de provenance et présente des solutions potentielles à travers l'exemple de la recherche sur le legs Cornelius Gurlitt, accessible dans la base de données en ligne DER NACHLASS GURLITT.