Kommentare Abstract
2017/3 Metadaten – Datenqualität

Gedächtnisinstitutionen tragen Verantwortung für Evidenz

Kommentare Abstract

Im postfaktischen Zeitalter sind Manipulation von Bildern, Film- und Tondokumenten keine Ausnahmen mehr, sondern die Regel. Umso wichtiger ist es für alle Informationskonsumenten, darauf vertrauen zu können, dass die Gedächtnisinstitutionen Evidenz abbilden können Dabei spielen Metadaten eine zentrale Rolle.
Ein Bericht von der Memoriav-Fachtagung vom 23. Juni 2017.

Gedächtnisinstitutionen assoziiert man nicht unbedingt mit Aktualität; per definitionem klingt da ein Widerspruch durch. Mit «Evidenz – audiovisuell» hat Memoriav bei der Wahl des Themas für die Fachtagung 2017 allerdings eine besonders gute Nase für aktuelle Diskussionen bewiesen Bevor Duden Anfang August bekannt gab, «Fake News» in seine neueste Ausgabe aufzunehmen, widmete Memoriav ihnen am 23. Juni bereits eine Fachtagung.

«Alternative Fakten» sind eine Realität, mit der sich im sogenannten postfaktischen Zeitalter alle auseinander zu setzen haben. Die Art und Weise, wie Informationen produziert und verbreitet werden haben sich massiv verändert. Ob Text, Ton, bewegtes oder unbewegtes Bild: Die Konsumenten von solchen Informationen sind heute auch Produzenten. Angesichts dieser fundamentalen Veränderung fällt Archiven, Bibliotheken und Museen eine besondere Verantwortung zu, wie Memoriav-Direktor Christoph Stuehn in seiner Einführung klarmachte: « Die Gedächtnisinstitutionen sind dabei die Konstante. Das stellt uns vor riesige Herausforderungen.» Denn mit dem «Aussterben der Wahrheit» kommen heikle Fragen auf: Was passiert mit einer Gesellschaft, die Fakten nicht akzeptiert. Was, wenn die Wahrheit zwischen alternativen und echten Tatsachen verloren geht?
Das Ziel der Fachtagung war darum, die Rolle von Evidenz und Evidenzwert für die Archivierung, für die historische Forschung und übergeordnet für die Demokratie zu beleuchten.

Kein Evidenzwert ohne Metadaten

«Fake News» waren der Begriff des Tages. Nicht einmal der archivtheoretische Vortrag des ehemaligen Bundesarchivars Christoph Graf kam ohne Beispiele von solchen aus. Um die Zuhörer an den Begriff der Evidenz heranzuführen, stellte Graf zuerst die Antonyme «echt» und «gefälscht» sowie «richtig» und «falsch» vor. Ein gefälschtes Dokument ist schlicht nicht das ist, was es zu sein vorgibt. Sein Gegenüber ist das echte Dokument. Dieses kann allerdings sehr wohl falsche Informationen enthalten.
Der Begriff der «Evidenz» kommt aus der deutschen Archivtheorie und bezeichnet «die im Archivgut präsente Anschauung über vergangene Operationen in Form erkennbarer Spuren, also von Hinweisen auf Entstehungszusammenhänge». Die Evidenz bildet die Grundlage des Provenienzprinzips und liefert damit ein Instrumentarium für das Erkennen der Echtheit und Aussagekraft von Unterlagen. Davon abgeleitet steht der Evidenzwert gemäss Angelika Menne-Haritz für die «Aussagekraft von Unterlagen über Abläufe und Verfahren in der Ursprungsstelle anhand von nicht geplanten formalen Merkmalen sowie von Verfügungen und Vermerken, d.h. von Metadaten». Oder wie Graf es auf den Punkt bringt: Kein Evidenzwert ohne Metadaten. Er bildet die Grundlage für die Einschätzung der Authentizität eines Dokuments, und an ihm soll sich die Bewertung der Unterlagen ausrichten. 
Dem Evidenzwert gegenüber steht der Informationswert, der die «Aussagekraft von Archivgut über Fakten zu Personen, Orten und Ereignissen» bezeichnet. Ein Beispiel sind aufgezeichnete Sendungen der Tagesschau: Die Aufzeichnungen machen evident, was das Fernsehen ausgestrahlt hat. Der Korpus per se sagt aber nichts darüber aus, ob tatsächlich richtige Inhalte, d. h. die Realität korrekt abbildende Informationen ausgestrahlt worden sind. Doch selbst wenn alles Fake News gewesen wären, sagt der Korpus doch etwas über die Arbeit des Fernsehens aus.

Das Mantra der Evidenz

Die weiter von Christoph Graf vorgetragenen Definitionen Primärzweck und Primärwert versus Sekundärzweck und Sekundärwert (nachzulesen in der Präsentation von Christoph Graf) respektive die anschliessende Diskussion im Publikum zeigte aber vor allem auch, dass solche Definition massgeblich durch die Sprache geprägt sind. Denn sobald man schweizweit denkt und die französische Terminologie mit einbezieht, wird offenbar, dass in einer praktischen Disziplin wie der Archivwissenschaft, die in jedem Land andere Ursprünge hat und sich unterschiedlich entwickelt, sich auch die sprachlichen Begrifflichkeiten unterschiedlich entwickeln und direkte Übersetzungen kaum möglich sind. Ein Legitimationsgrund einer Organisation wie Memoriav wurde an diesem Punkt der Fachtagung somit gleich praktisch vorgeführt: Die Schweiz braucht solche Orte, wo man sich trifft und austauscht.
Christoph Graf betonte nachdrücklich die Unverzichtbarkeit einer systematischen Bewertung auch für audiovisuelle und für digitale Unterlagen: «Keine noch so potente Institution ist in der Lage die riesige Menge von audiovisuellen Medien und digitalen Unterlagen aufbewahren; es braucht zwingend systematische Bewertung nach einem systematischen Konzept.» Die Bewertung sollte sich in erster Linie auf den Evidenzwert der Unterlagen stützen. Nur so sei eine adäquate, das heisst kontextgerechte Auswertung der Unterlagen möglich. 
Der Informationswert ist zwar ebenfalls ein wichtiges Bewertungskriterium, aber eben nicht das wichtigste, sondern ein sekundäres. Für Graf steht somit ausser Frage, dass die Evidenz und der Evidenzwert die tragfähige Grundlage für eine professionelle Archivtätigkeit bilden. 

Der Faktor Vertrauen

Die sehr theoretische Heranführung von Christoph Graf an das Konzept der Evidenz wurde von Jann Jenatsch, CEO der Bildagentur Keystone, um eine menschliche Komponente erweitert. Mit seinem Beitrag aus der Informationsindustrie zeigte er die Wichtigkeit des Themas «Evidenz» für den Alltag auf; Alltag jener die mit den Informationen arbeiten, wie jener, die sie konsumieren.

Medienwandel zum Trotz gilt laut Jenatsch nach wie vor: «Das Bild allein funktioniert nach wie vor nicht; es braucht Textinformation». Bei den Bildern einer Bildagentur wie Keystone kommen diese Metadaten aus verschiedenen Quellen. Einerseits liefert der Fotograf Informationen zum Bild, die wichtig sind für die Evidenz. Andererseits reichert Keystone das Bild mit verbalen Metadaten an. Die Agentur nutzt dazu ein eng begrenztes Control Vocabulary, oder wie Jann Jenatsch sagt: «20 Themen reichen, um das ganze Leben in Metadaten zu fassen». Drittens liefert Technik – im Falle der Fotografen natürlich in erster Linie die Kamera, aber auch Bildbearbeitungsprogramme – Metadaten, ohne die Evidenz nur mehr schwer vorstellbar ist. (Details in der Präsentation von Jann Jenatsch.)  Hier kommt das Vertrauen ins Spiel. Keystone muss seinen Fotografen vertrauen können, denn das Geschäftsmodell einer Fotoagentur basiert auf Glaubwürdigkeit. Darum gilt: «Wenn die Fotografen das Vertrauen missbrauchen, ist das ein Kündigungsgrund.» Während die Notwendigkeit, in die eigenen Fotografen zu vertrauen dem Publikum einleuchtete, sorgte Jennatsch's Vertrauen in die technischen Möglichkeiten für Erstaunen: «Wir vertrauen auf Google. Wenn Google Maps sagt, das Foto wurde da aufgenommen, dann glauben wir das.» Ohne dieses Grundvertrauen in den Fotografen, in das Programm, in Google, bleibe die Frage der Evidenz eine theoretische, die für ein marktwirtschaftliches Unternehmen obsolet wäre. Wobei das Vertrauen – neben den Metadaten – denn auch das verbindende Element eines Informationsdienstleisters wie Keystone und einer Informationsinstitution wie einem Archiv sei: «Dieses Vertrauen ist auch für die Gedächtnisinstitutionen zentral: In sie kann man Vertrauen haben.»

Evidenz dank Kontextualisierung durch Glaubwürdigkeit 

Jann Jenatsch hatte den menschlichen Faktor in die Evidenz-Diskussion eingebracht, mit der nachfolgender Präsentatorin wurde es dann allzu menschlich. Rechtsanwältin Elisabeth Baumgartner leitet den Bereich Vergangenheitsarbeit der Schweizerischen Friedenstiftung Swisspeace. Sie illustrierte mit ihrer Präsentation wie signifikant Evidenzfragen in der Vergangenheitsaufarbeitung sind.

Audiovisuelles Material wird regelmässig in strafrechtlichen Verfahren als Beweismittel benutzt. Darum ist die Frage der Authentizität zentral. Doch damit Fotos, Videos oder Tonaufnahmen als Beweismaterial nach geltendem Prozessrecht vor Gericht zugelassen werden, müssen sie gewissen Bedingungen erfüllen. Das gilt nicht nur für internationale Gerichtshöfe, sondern auch für nationale Gerichte. Etwas vom Wichtigsten dabei ist die Kontextualisierung: Eine Videoaufnahme oder ein Foto wird nie einfach so verwendet, sondern stets im Kontext. Die Anklage ist immer darauf bedacht, dass die Beweismittel von Zeugen aufgeführt werden. Der Beweiswert der Aufnahmen ergibt sich aus der Kontextualisierung durch Zeugen.  Dabei stellen sich nicht selten besondere Probleme des Zeugenschutzes auf:  Es gilt den Respekt der Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen seien es Opfer oder Täter - zu respektieren. Weiter gilt es den Quellenschutz zu bedenken und diesen gegen des Recht des Angeklagten auf angemessene Verteidigung abzuwägen. Nicht zuletzt muss sich das Gericht, wenn es audiovisuelle als Beweismittel zulässt, der eventuellen Wirkung ausserhalb des Gerichtssaals bewusst sein. Elisabeth Baumgartner brachte als konkretes Beispiel das sogenannte Skorpion-Video. «Während des Bosnienkriegs 1995 – also vor der Zeit von Smartphone-Videos – hat ein Soldat der Skorpion-Einheit seine Kollegen gefilmt, wie sie in Trnovo sechs junge Zivilisten erschossen. Diese Aufnahmen wurden als eine Art Souvenir an die beteiligten Soldaten verteilt und gelangen über undurchsichtige Wege zur ICTY-Anklagebehöre. Obwohl dies ein aussergewöhnliches Stück ist – es gibt sehr selten Aufnahmen von solchen Verbrechen – ist es isoliert nicht ausreichend. Denn Videoaufnahmen allein genügen nicht; sie müssen immer durch Zeugen eingeführt werden, zum Beispiel durch den Kameramann, der das Video gedreht hat.» Ein anderes erhellendes Beispiel (weitere in der Präsentation von Elisabeth Baumgartner) ist jenes von General Rios Montt, der 2013 vor einem guatemaltekischen Gericht des Völkermordes an der indigenen Bevölkerung wurde. Im Verfahren sagte er aus, er habe nichts von den Verbrechen der Armee gewusst. Ein Interview, das 1983 von der US-Filmmacherin Pamela Yates aufgenommen worden war, sollte im Prozess als Beweismittel gelten, um das Gegenteil zu beweisen. Pamela Yates musste als Zeugin auftreten, um den Kontext des Videos zu erklären. Doch auch in diesem Fall galt: Das war nur ein Teil des Puzzles! Daneben waren forensischen Untersuchungen, Aktenunterlagen und archivierte Listen der ehemaligen Polizei sehr wichtig. Es stellt sich die Frage: Welche Auswirkungen hat die Notwendigkeit der Kontextualisierng für die Archivierung? Wichtig sei eine ganze «Metadaten-Kaskade», wie die Rechtsanwältig ausführt: «Vieles, was in solchen Verfahren als Beweise vorgebracht wird, wurde nie archiviert im fachlichen Sinn. Was die Anklagebehörden antreffen sind schlicht Stapel von Unterlagen. Nach dem Gebrauch als Beweismittel wird es idealerweise korrekt erschlossen und konserviert.» Metadaten sind unabdingbar, um Authentizität zu gewährleisten. Juristische Glaubwürdigkeit allerdings baut auf den Zeugen als wichtigsten Faktor.

Es braucht eine Instanz, die Authentizität bescheinigt 

Wie so oft bei solchen Tagungen, die nebst (praxis-)theoretischen Vorträgen auch Workshops anbieten, taten sich auch am 23. Juni in ebendiesen die Spannungsfelder zwischen dem theoretisch Geforderten und dem praktisch Vorhandenen auf. Graf, Jenatsch und Baumgartner die Wichtigkeit der Metadaten betont. Wer ihren Vorträgen zugehört hatte, musste davon ausgehen, dass Metadaten stets vorhanden. Wohl jeder Archivarin und jedem Bibliothekar weiss aber, und die von Memoriav angebotenen Workshops bestätigten dies, dass Metadaten oft fehlen.  Wie sollen wir als Berufsleute darauf reagieren? Sollen wir die normativen Vorgaben der Realität anpassen? Oder mehr Ressourcen ins Metadaten-Management investieren? Das darf kein Entweder-Oder sein, findet Christoph Graf: «Zwischen Soll- und Ist-Zustand besteht ein Unterschied. Aber es ist gefährlich, sich mit dem zufrieden zu geben, was wir haben. Nein, wir müssen uns verpflichtet fühlen, die bestmöglichen Metadaten zu generieren!» Fotohistoriker Anton Holzer hingegen plädiert für Gelassenheit und bricht eine Lanze für kleinere Institutionen: «Wird die Latte zu hoch gelegt, schliesst das kleine Archive aus. So mancher sagt sich doch ‹Wenn man das alles einhalten muss, dann lass ich lieber die Finger davon›». Auch der Berner Universitätsarchivar Niklaus Bütikofer plädiert für Gelassenheit. «Heute wird von allen Archivaren erwartet, dass sie die Authentizität der archivierten Dokumente überprüfen können und falls ‹fake documents› auftauchen, dass sie diese erklären können. Es ist Aufgabe des Archivars, dies im Rahmen seiner Ressourcen und Möglichkeiten sicherzustellen.» 

Es ist heute keine Frage mehr, ob Bilder und andere audiovisuelle Medien bearbeitet werden, sondern wie und in welchem Masse. Die neue Frage ist: Wie gehen wir damit um? Und wie tragen wir dem Kontext, in dem das Bild bearbeitet wurde, Rechnung? Obwohl die Memoriav-Fachtagung zahlreiche Antworten lieferte, wurde auch klar, dass die meisten Archive und Bibliotheken und ihre Mitarbeitenden noch nicht gewappnet sind für die anstehenden Aufgaben. Ein gewisses Unbehagen angesichts der Erwartungshaltung war spürbar im Plenum. Dennoch: Diese Diskussionen müssen jetzt geführt werden und dürfen nicht aufgeschoben werden. Jonas Arnold (Archiv für Zeitgeschichte) brachte es auf den Punkt: «Wir Archive nehmen eine ganz wichtige Rolle ein: Wenn nicht die Archivare Authentizität garantieren, wer dann sonst? Die Forschenden sicher nicht. Diese Zertifizierungsrolle von Authentizität wird im digitalen Zeitalter sogar noch wichtiger.»

Marty Sara 2014

Sara Marty

Sara Marty ist wissenschaftliche Archivarin und Projektleiterin bei archivsuisse in Kehrsatz/Bern. Von 2011 bis Ende 2020 arbeitete sie im Dokumentationszentrum doku-zug.ch, das sie ab 2017 als Geschäftsführerin leitete und 2020 in die Stadt- und Kantonsbibliothek Zug überführte. Von 2015 bis 2022 war sie Chefredaktorin von arbido.

Elle a étudie à Lausanne et obtenu sa Licence ès Lettres en 2004. Quoi qu'elle soit rentrée en Suisse alémanique peu après, elle profite toujours de chaque occasion qui se présente pour aller en Romandie. Après avoir travaillé quelques années en marketing et puis comme journaliste, elle a trouvé sa vocation dans le champ professionnel de l'information documentaire. Von 2012 bis 2014 hat sie das Weiterbildungsprogramm in Archiv-, Bibliotheks- und Informationswissenschaften der Universitäten Bern und Lausanne absolviert und den Titel Master of Advanced Studies in Archival, Library and Information Science (MAS ALIS) erhalten. Ihre MAS-Masterarbeit trägt den Titel «Schweizer Dokumentationslandschaft im Wandel: die Suche nach einem Berufsverständnis».