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2014/2 Zur Erschliessung von AV-Medien - Le catalogage des médias audiovisuels

Pressefotografien erschliessen

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Ein Bildarchiv zieht neben den Forschen-den eine breite Kundschaft an, die Bilder zur Illustration suchen. Mit der digitalen Wende sind die Ansprüche insbesondere im Bildbereich gestiegen, so reicht es nicht, Metadaten zur Verfügung zu stellen, sondern von den Aufnahmen sind Digitalisate gefragt.

Die Bildforschenden suchen nach Foto­ grafien mit möglichst umfassenden Kontextinformationen zur Bildproduktion und ­verwendung. Sie wollen die gesam­ten Dossiers mit allen Vorder­ und Rück­seiten der Fotografien sowie alle Kontextinformationen zur Verfügung haben. Die Forschenden kommen ins Archiv, da sie nur vor Ort ein komplettes Bild erhalten, doch sie möchten umfassende Recher­chen zu Themen, Personen, Ereignissen und Motiven online machen können. Die Bildersuchenden, die Fotografien für Il­lustrationen verwenden, suchen meist Einzelbilder und möchten diese online ansehen und bestellen können. Sie wün­schen sich eine Art Bilderdienst. Das Bildarchiv ist daher mit neuen Bedürfnis­sen konfrontiert und muss sich im Kon­text seines Auftrags positionieren zwi­schen Archiv und Bilderdienst.1

Das Staatsarchiv Aargau

Das Staatsarchiv Aargau hat 2009 das Ringier Bildarchiv übernommen: Es handelt sich um ein 7 Millionen Fotos schweres Pressebildarchiv, das gut ge­ordnet und vor Ort leicht zugänglich ist. Es gibt jedoch zum Löwenanteil der Bestände keine Findmittel. Die Fotografien sind in Dossiers geordnet. Bei den Papierabzügen handelt es sich um 

Das Ringier Bildarchiv

Das Ringier Bildarchiv richtet sich bei der Erschliessung nach dem Standard ISAD(G)1 (Tab.). Minimal werden auf der Ebene der Serie Signatur, Titel, Lauf­zeit, Umfang und Verzeichnungsstufe erfasst. Teilweise werden Informatio­nen zum Inhalt angefügt, wenn sie ein­ fach zu eruieren sind. Insbesondere die Abzugsbestände, die thematische Dossiers enthalten, werden mehrheitlich auf der Ebene der Serie erschlossen, da die Themendossiers sehr umfangreich sein können und teilweise eine Gliede­rung in Subdossiers erfordern. Ein Ein­trag aus dem Personenabzugsbestand enthält dementsprechend folgende In­formationen: RBA6­626, Kurt Aeschba­cher, 19822000, ca. 200 Fotos, Serie. Im Inhalt sind folgende Angaben hinzu­gefügt: Schweizer TV­Mitarbeiter, TV­ Moderator, Porträts, Aufnahmen alleine und mit diversen Personen. Diese Informationen betiteln einzelne Dossiers der Serie, die Fotografien von verschiede­nen Anlässen und aus unterschiedli­chen Jahren enthalten. Eine Erschlie­ssung auf der Dossierebene ergäbe also kaum relevante Zusatzinformationen. Erst die Erschliessung der Subdossier nach Ereignissen oder Jahren würden mehr Informationen erbringen, wobei diese mit einem enormen Mehraufwand verbunden ist, sodass zugunsten einer breiten Erschliessung des Bildarchivs vorerst darauf verzichtet wird.

Eine besondere Herausforderung bei Fotografien und audiovisuellen Kultur­ gütern ist die Übersetzung von Bildin­halten in Sprache. Eine Bildbeschrei­bung ist bei grösseren Beständen nicht zu leisten. Um die Trefferquote bei der Suche zu optimieren, muss mit einem kontrollierten Vokabular gearbeitet werden. Die Frage der Verschlagwor­tung stellt sich im Ringier Bildarchiv nicht grundlegend, da diese von Rin­gier bereits erfolgt ist. So ist der Gross­ teil der nicht in der Datenbank erfass­ten Bestände nach Schlagwörtern ge­ordnet. Der Sportbestand hat beispiels­weise folgende Struktur: Sportart, Sportler/Trainer/Funktionäre, Klubs und Spiele, wobei diese Kategorien alphabetisch und die Spiele eines Typs z.B. Länderspiele zusätzlich chronolo­gisch geordnet sind. Beim Themenbe­ stand ATP/RiBiDi sind die Themen in Unterthemen und dann chronologisch geordnet. So ist beispielsweise eine Re­portage zum Flohmarkt für das Frauen­stimmrecht von 1958 unter Politik/ Frauenstimmrecht abgelegt. Diese In­ formationen werden nun in der Altsig­ natur aufgeführt, damit die ursprüng­liche Systematik sichtbar und nachvoll­ziehbar bleibt. Damit sind alle zentra­len Angaben bekannt, aber die Bildinhalte und Bildsprache werden nicht berücksichtig. Diese zu erfassen, würde einen unbezahlbaren Aufwand bedeuten. Sie können aber visuell über Kontaktkopien sichtbar gemacht wer­den. Damit ist die Digitalisierung der Fotografien Teil der Erschliessung.

Reportagen: ein Grossteil der Bestände

Ein Grossteil der Bestände im Ringier Bildarchiv besteht aus Reportagen, zu denen teilweise bereits Kontaktkopien bestehen. Daher werden für die Visua­lisierung der Bestände die Kontaktko­pien digitalisiert oder solche digital hergestellt. Die Diabestände, die in durchsichtigen Diamappen abgelegt sind, können ebenfalls auf diese Weise dokumentiert werden (Abb.). Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass die Kon­taktkopien alle Aufnahmen aus dem Dossiers zeigen und so zu der Erschlies­sungsebene passen, so dass die Digita­lisierungen nur einen minimalen Zu­satzaufwand ergeben. Ein weiterer Vor­teil dieses Vorgehens besteht darin, dass die Bildauswahl der Bildredaktio­nen von Ringier, die auf den Kontakt­kopien gekennzeichnet sind, so doku­mentiert werden können.

Schliesslich sind bei der Erschliessung von Bildbeständen auch rechtliche As­pekte relevant. Die Urheberrechte be­stimmen, ob ein Bild online gezeigt werden darf oder nicht. Da die Urheberrechte­ in Pressebildarchiven stets relevant waren, sind diese mehrheitlich sehr gut dokumentiert und stellen kein Problem dar.1 Bei der Erschliessung werden daher Aufnahmen, zu denen keine Rechte bestehen, nur innerhalb von Dossiers erschlossen, aber nicht einzeln. Die Fotos von anderen Agen­turen oder freien Fotografen bleiben somit erhalten und sind recherchier­bar, können aber nur vor Ort konsul­tiert werden, sodass eine unerlaubte Verwendung nicht möglich ist. Für Pressebildarchive mit umfassenden Beständen zu Personen – öffentlichen und nicht öffentlichen – sind zudem die Persönlichkeitsrechte (Recht am ei­genen Bild und Recht auf Privat­ und Intimsphäre)2 relevant. Dossiers zu Kriminalfällen beispielsweise sind be­reits bei der Erfassung der Metadaten brisant und dürfen nicht online publi­ziert werden. Die Metadaten zu Reportagen zu heiklen Themen wie z.B. zu Drogenszenen oder Home Storys kön­nen problemlos publiziert werden, doch bei der Digitalisierung der Bilder ist Vorsicht angebracht. Bei noch leben­ den Personen muss daher geklärt wer­den, inwiefern Persönlichkeitsrechte eine Publikation auf dem Internet un­tersagen, und bei persönlichkeitsrecht­lich heiklen Reportagen muss sicher gestellt sein, dass niemand erkennbar ist. 

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Nora Mathys

Ringier Bildarchiv

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Les Archives du canton d’Argovie ont repris les archives photographiques de Ringier, soit 7 millions de photos de presse bien classées et facilement accessibles sur place. Mais il n’existe toutefois aucun outil de recherche pour la plus grande partie de ce fonds. Les photographies sont classées dans des dossiers. Les tirages papier sont classés en dossiers thématiques, les diapositives et les négatifs renvoient quant à eux à des reportages spécifiques. L’analyse des fonds a montré que, compte tenu de leur volume et de leur classement bien structuré, ces fonds doivent être catalogués au niveau des séries ou des dossiers. Les photos individuelles ne seront saisies que si elles sont utilisées par le service clientèle ou pour des projets d’échange. La démarche présentée dans cet article correspond à un rapport intermédiaire. La banque de données des archives photographiques de Ringier n’est actuellement consultable que sur place; elle devrait toutefois l’être en ligne à partir de 2015. (traduction: sg)