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2006/1 Memopolitik – vom Umgang mit dem Gedächtnis der Gesellschaften

Hat die Memopolitik eine Chance? Zum öffentlichen Bewusstsein für das kollektive Gedächtnis

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Memopolitik – mit dieser griffigen Neuprägung versuchen Bibliotheken und Archive (die Museen melden sich kaum zu Wort) seit einigen Jahren die Aufmerksamkeit der politischen Entscheidungsträger auf sich zu lenken. Sie soll die Arbeit für das, mit dem und am kollektiven Gedächtnis ins öffentliche – oder mindestens ins veröffentlichte – Bewusstsein rücken. Mit bescheidenem Erfolg, muss man feststellen.

Verkehrspolitik, Sozialpolitik, Migrationspolitik und immer wieder die Finanzpolitik dominieren die Rede und die Schreibe. Die Kulturpolitik ist nur einmal alle paar Jahre für einen Skandal gut, Memopolitik als ein Teil der Kulturpolitik findet in der Öffentlichkeit so gut wie gar nicht statt.

Der Grund dafür ist nicht etwa darin zu suchen, dass man Archive, Bibliotheken und Museen allgemein nicht wichtig fände; eher ist das Gegenteil der Fall. Alle sind dafür, das nationale Gedächtnis zu erhalten – oder zumindest ist es nicht salonfähig, das Umgekehrte zu vertreten. Bibliotheken, Archive und Museen sind unbestrittene Selbstverständlichkeiten, und worüber man nicht streiten kann, darüber lohnt es sich auch nicht zu reden, jedenfalls in der Politik nicht, denn man kann sich damit kaum profilieren.

Jean-Frédéric Jauslin, heutiger Direktor des Bundesamts für Kultur und als früherer Direktor der Schweizerischen Landesbibliothek «Memopolitiker» der ersten Stunde, pflegte zu sagen, die Memopolitik habe es so schwer, weil sie nicht polarisiere, und er hat damit wohl Recht. Ein anderer Grund für die Zurückhaltung der politischen Entscheidungsträger mag darin zu suchen sein, dass jeder neue Politikbereich in der Regel die Forderung nach mehr Mitteln für dessen Anliegen nach sich zieht.

Nun ist es ja nicht so, dass die öffentliche Hand nichts für das kulturelle Erbe und dessen Vermittlung täte, im Gegenteil. Gemeinden, Kantone, Bund und Private alimentieren Denkmäler, Archive, Museen und Bibliotheken, zum Teil grosszügig, zum Teil weniger grosszügig. Diese Institutionen sammeln, bewahren und vermitteln in erster Linie amtliche Dokumente, Handschriftliches, Gedrucktes, Schönes, Einmaliges. Die weitaus meisten unter ihnen verdanken ihre Existenz dem bürgerlichen Bildungs- und Kulturverständnis, dem ihre Bestände noch heute weitgehend entsprechen, auch wenn sich gerade die Bibliotheken den neuen Medien geöffnet haben.

Weit weniger einfach haben es Artefakte, die nicht «Kultur» im bürgerlichen Sinn sind. Während Industriebauten seit einiger Zeit die Aufmerksamkeit der Denkmalpflege geniessen, werden Produktionsmaschinen und die darauf hergestellte Massenware kaum gesammelt.

Die Kunstfotografie steht zwar im Blickpunkt von Sammlern und Handel, riesige Bestände an Alltagsfotografien werden aber vernachlässigt.

Erst relativ spät hat die Schweiz angefangen, sich um ihr audiovisuelles Kulturgut zu kümmern. Etwas besser steht sie bei den elektronischen Dokumenten da: Die Schweizerische Landesbibliothek und das Bundesarchiv haben kürzlich gemeinsam den ersten Massenspeicher in Betrieb genommen; in Pilotprojekten – an denen zum Teil auch die Kantons- und Universitätsbibliotheken beteiligt sind – entwickeln sie Verfahren zur Langzeitarchivierung. Damit stehen sie international wenn nicht an der Spitze, so doch im vorderen Mittelfeld.

Die Erweiterung des Kulturbegriffs über die sogenannte Hochkultur hinaus auf jede Form menschlichen Denkens und Handelns versieht alle die oben erwähnten Artefakte mit einem Anspruch darauf, erhalten zu werden.

Wenn alles Kultur ist, ist alles Teil unserer Vergangenheit. Somit ist alles eine potentielle Quelle für die Geschichtsschreibung, damit potentiell konstitutiv für unsere Identität bzw. die Identität unserer Nachkommen, folglich eine mögliche Inspirationsquelle für Zukünftiges.

Wir müssen keine weiteren Worte darüber verlieren, dass die komplette Konservierung des gesamten Kulturguts in den Bereich der Utopie gehört und höchstens in Teilbereichen machbar ist.

Es gehört denn auch zur täglichen Arbeit der meisten Archivare, Konservatorinnen und Bibliothekarinnen, zu entscheiden, was in die Sammlung aufgenommen wird, was nicht Eingang findet, was weggegeben wird. Trotzdem verweigert sich die Seele der Archivarin, des Konservators, des Bibliothekars im Grunde der Einsicht, dass dies nicht nur Schicksal ist, sondern Notwendigkeit – denn der Blick zurück kann eine Gesellschaft ebenso lähmen wie inspirieren. Eine Gesellschaft, die offen sein will für Neues, muss sich nicht nur erinnern, sie muss auch vergessen.

Praktische wie gesellschaftspolitische Erwägungen führen uns zur gleichen Frage: Was soll für die Zukunft erhalten werden? – Kann eine nationale Memopolitik diese beantworten? Kann sie sowohl das finanzierbare wie das gesunde Mass dessen ermitteln, was aufbewahrt werden soll? Bringt ein bewusst koordiniertes Vorgehen eine «richtigere» Auswahl als punktuelle Regelungen und Einzelinitiativen? – Bewusst oder mehr oder weniger zufällig: Es wird ohnehin vieles zerstört und damit in den meisten Fällen auch vergessen werden.

Da dies auf jeden Fall so ist, können wir auch versuchen, uns als Gesellschaft auf die Kriterien zu einigen, nach denen wir einiges aufbewahren, anderes aber verfallen lassen. Selbst wenn kein Konsens möglich sein sollte, so wird uns doch schon das Nachdenken und das Reden darüber Erkenntnisse bringen, die wir vorher so nicht hatten.

Allerdings werden diese grundsätzlichen Erwägungen die Memopolitik nicht auf die vorderen Ränge der politischen Traktandenliste bringen. So wie die Dinge liegen, dürfte dies am ehesten über finanzielle Argumente möglich sein: Wo führt das Fehlen einer nationalen Memopolitik zu teuren Doppelspurigkeiten? Wo können mithin Gelder in einem Bereich frei gemacht werden, um einen anderen, bisher vernachlässigten, besser zu finanzieren? Ist es möglich, mit dem gleichen Mitteleinsatz, aber einer anderen Verteilung, mehr Wirkung zu erreichen? Aber auch: Wo braucht es mehr öffentliche Mittel?

Mit diesen Fragen ist das Interesse der politischen Entscheidungsträger vielleicht zu wecken. Aber haben die Museen, die Bibliotheken, die Archive dann noch Interesse daran? Eine umfassend verstandene Memopolitik wird dazu führen, dass viele Institutionen ihre Rolle und ihr Verhältnis zu einander neu überdenken müssen, und in unserer bewahrenden Branche werden die konservativen Kräfte nicht schwächer sein als anderswo.

Auf der anderen Seite haben gerade Bibliotheken, Archive und verwandte Institutionen in den letzten Jahrzehnten nicht nur ihre Dienstleistungen und ihre Sammlungspolitik zum Teil neu ausgerichtet, sondern auch neue Formen der Kooperationen gesucht – man denke an Memoriav. Dies lässt hoffen, dass sie sich auch der Diskussion um die Memopolitik stellen und allfällige Konsequenzen nicht nur mittragen, sondern aktiv mitgestalten.

Ob die Memopolitik als Gesamtkonzept je verwirklicht wird oder nicht – die Mittel sind knapp, und der Bedarf danach nimmt zu. Damit kann es zu Situationen kommen, wo Institutionen, die sich inhaltlich ergänzen, zu Konkurrenten um Finanzen werden. Bei diesen konkreten – meist politischen – Entscheiden wird auf jeden Fall «Memopolitik» gemacht, ob nun eine kohärente Theorie dahinter steht oder nicht, ob sie nun diesen Namen trägt oder nicht.

In diesem Entscheidprozess haben diejenigen Institutionen die besten Chancen, die einen einmaligen Beitrag zum nationalen Gedächtnis zu vernünftigen Kosten leisten – und dies auch deutlich machen können. Institutionen, die Schriftgut aufbewahren, haben hier drei Vorteile.

Zum Ersten ist die Aufbewahrung von Schriftgut relativ günstig. Den Plan einer Strickmaschine zu erhalten, kostet weit weniger als die Aufbewahrung der Strickmaschine selbst. Damit geht natürlich das sinnliche Erlebnis verloren. Deshalb muss eine Anzahl Strickmaschinen exemplarisch aufbewahrt werden, aber die Kosten verhindern die Erhaltung vieler. Es ist sogar unwahrscheinlich, dass von jedem Modell eine konserviert werden kann.

Allerdings kann von jedem Modell der Plan und die Betriebsanleitung zu geringen Kosten bewahrt werden. Das ist die zweite Leistung des Schriftguts: Es kann in gewissen Fällen als Ersatz für das dreidimensionale Objekt fungieren. Das Objekt bleibt potentiell im Gedächtnis erhalten – wenn auch nur als Beschreibung – und kann damit reaktiviert werden.

Und schliesslich: Was ist eine historische Strickmaschine ohne Betriebsanleitung? Ihre Funktionsweise wird, wenn überhaupt, nur mühsam zu rekonstruieren sein. Die schriftliche Überlieferung – dies ihre dritte Leistung – hilft also, die materielle Überlieferung zu verstehen, ja ist manchmal sogar unabdingbare Voraussetzung dafür.

Diese Stärken der schriftlichen Überlieferung gilt es, immer wieder deutlich zu machen, sei es in individuellen politischen Diskussionen oder im Rahmen einer nationalen Memopolitik.

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Marie-Christine Doffey

Direktorin der Schweizerischen Landesbibliothek, Bern