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2014/3 Kulturerbe der Wirtschaft – kollektives Gedächtnis - Patrimoine culturel économique – mémoire collective

Überlieferungssituation der Wirtschaftsarchive in der Schweiz: ein Modell zur Sicherung

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Allzu häufig sind Firmen- und Verbandsarchive gefährdet, weil keine Ressourcen vorhanden sind, um sie zu sichern. Dies trifft vor allem Archive, deren Träger nicht mehr existieren. Die AG Archive der privaten Wirtschaft des VSA schlägt deshalb ein Modell zur Sicherung von privaten Wirtschaftsarchiven vor. Das Modell setzt auf der vorhandenen Infrastruktur auf und beabsichtigt Objektfinanzierung. Zudem zielt es auf Finanzierung via Public-Private-Partnership. Archive sind Kulturgut, deshalb ist es legitim, wenn unter Beteiligung der öffentlichen Hand dieses Kulturgut erhalten und gepflegt werden kann. Der Vorteil eines solchen Modells besteht zudem darin, dass die knappen Mittel koordiniert verwendet werden.

Die Feststellung, dass es mit der privaten Wirtschaftsüberlieferung lange nicht so gut bestellt ist wie mit staatlicher Überlieferung, dürfte kaum umstritten sein1. Dies hat verschiedene Ursachen. Mangelndes Bewusstsein und hohe Fluktuation bei Führungskräften gehören ebenso dazu wie eine schwache Stellung des Archivs im Unternehmen oder Verband. Die Fokussierung der Unternehmung auf künftige Entwicklungen am Markt und nicht auf die Vergangenheit, die Ideologie des schlanken Managements der Wertschöpfungskette sowie eine schwache Ausprägung von Werten wie Corporate Social Responsibility mögen weitere Gründe sein, die sich darüber hinaus gegenseitig bedingen2. Zudem wird daraus, dass Firmen- und Verbandsarchive Privateigentum sind, geschlossen, auch Entsorgung oder Erhalt seien Privatsache. Dies steht im Gegensatz zur akzeptierten Vorstellung, dass Kulturgut gepflegt und erhalten werden soll3.

Lücken sind zu beklagen, gleichwohl darf festgestellt werden, dass in den vergangenen zwei Jahrzehnten einiges für die Wirtschaftsarchive getan werden konnte. Als wichtiges Instrument wurde arCHeco etabliert, das Online-Findmittel für Wirtschaftsarchive, welches inzwischen den Einstieg zu gegen 1700 Beständen ermöglicht sowie eine Branchen-, eine geografische Suche und weitere Recherchemöglichkeiten erlaubt4. Es existieren sehr gut erhaltene und professionell geführte Firmenarchive. Professionalität und Fachkompetenz sind gesteigert worden und auf einem guten Niveau. Wirtschaftsarchive werden im föderalen System Schweiz in den Kommunen, Kantonen und beim Bund gesichert. Zudem besteht ein tragfähiges Netz von Spezialarchiven. Die Infrastruktur ist grundsätzlich gut und geografisch gleichmässig verteilt.

Trotz grosser Bemühungen sind immense Lücken auszumachen. Drei Problemzonen bringen die aktuelle Situation auf den Punkt. Es mangelt gemäss immer wieder geäusserter Auffassung an gesetzlichen Grundlagen für Privatarchive und an Auffangbecken, wie sie in anderen Ländern existieren. Als Problem wird die schwache Koordination genannt. Würde besser koordiniert, könnte mit einem Minimum an Mitteln ein Optimum an Überlieferung gesichert werden. Und ein drängendes Problem: Es fehlen die Mittel, um kleine, mittlere und grosse Archivbestände zu erhalten und zugänglich zu machen. Die Arbeitsgruppe Archive der privaten Wirtschaft hat konzeptionelle Überlegungen angestellt, wie man die Sicherung der Wirtschaftsarchive gezielt und realistisch befördern könnte.

Dabei wird mehrheitlich die Auffassung geteilt, dass keine gesetzlichen Vorschriften nötig sind. Einige Argumente sprechen zwar dafür: Eine Anbietungspflicht für Privatarchive würde diese dem staatlichen Archivgut vielerorts gleichstellen. Bekanntlich haben der Bund und zahlreiche Kantone in ihren Archivgesetzen und -verordnungen für staatliches Archivgut Anbietungspflichten geschaffen. Zudem stünde es einer demokratisch organisierten Wirtschaftsnation gut an, auf diesem Weg den Willen für mehr Transparenz über wirtschaftliches Handeln zum Ausdruck zu bringen. Da in der Schweiz die Realisierung einer gesetzlichen Verankerung bei Weitem nicht mehrheitsfähig ist, lohnt sich ein Einsatz im legiferierenden Terrain kaum.

Die Arbeitsgruppe Archive der privaten Wirtschaft hat deshalb mit ihren Überlegungen an den Konzepten der Unterstützung und der Kooperation angesetzt. Sie hat einen Modellvorschlag erarbeitet, der auf den Pfeilern Koordination und Mittel ruht.

Der Modellvorschlag lässt sich wie folgt skizzieren: Auf der bestehenden Archivlandschaft wird aufgebaut. Die gut gepflegten Unternehmensarchive, die Spezialarchive und die Staats- und Stadtarchive bilden bereits ein ideales Netz. Eine zusätzliche Infrastruktur wird vorderhand nicht benötigt.

Der wunde Punkt besteht im Mangel an Ressourcen für die Erschliessung und Konservierung von Beständen. Es ist problematisch und zeitraubend, für Privatarchive nennenswerte Mittel bei Stiftungen zu akquirieren. Dazu kommt, dass staatliche Archive unter grossem Entwicklungsdruck stehen, der begleitet wird von Budgetengpässen. Es ist schwierig, in diesem Umfeld die Privatarchive angemessen zu berücksichtigen.

Diese Ausgangslage trifft auf die Situation, dass aufgrund der Verschiebung der Schweizer Wirtschaft von einer produzierenden zu einer Wissens- und Dienstleistungswirtschaft zahlreiche verwaiste Archive vorhanden sind.

Auf der Feststellung fussend, dass Unternehmensarchive als Kulturgut gelten sowie zu pflegen und zugänglich zu machen sind, legitimiert sich aus Sicht der Arbeitsgruppe Archive der privaten Wirtschaft des VSA ein Anspruch auf öffentliche Unterstützungsgelder.
Notwendig ist ein Fonds mit Mitteln, aus dem schlank und gezielt gefördert werden kann. Durch den Prozess der Mittelverteilung entsteht beiläufig Koordination. Selbstverständlich muss ein fähiges Gremium installiert werden, welches nachvollziehbare Entscheide fällt. Zudem ist unbestritten, dass neben öffentlichen Geldern auch private Mittel in erheblichem Umfang generiert werden müssen. Die Herausforderung der Sicherung privater Wirtschaftsarchive muss mit einer Public-Private-Partnership angegangen werden. Der Bund und sinnvollerweise auch die Kantone und Gemeinden stellen einer Stiftung oder einem Verein Mittel zur Verfügung. Die Rechtsform muss zu gegebenem Zeitpunkt evaluiert und definiert werden. Private Geldgeber wie Firmen, Handelskammern, Verbände, andere Stiftungen oder Einzelpersonen ergänzen diese Mittel. Allerdings sollte man sich keinen übertriebenen Erwartungen hingeben. Die häufig genannten Gewerbeverbände und Handelskammern gehören nicht zu den willigsten Kulturförderern, auch wenn die Archivwelt diese Wunschvorstellung berechtigterweise pflegt.

Im Sinne einer groben Skizze könnte die Vergabe wie folgt ausgestaltet werden. Alle Akteure des bereits genannten Netzwerks können Mittel beantragen. Bestehende staatliche Archive und Spezialarchive, Firmen mit Unternehmensarchiven sowie nach gängigen Archivstandards arbeitende Dienstleistungsfirmen können Gesuche einreichen zur Bearbeitung von gefährdeten Archivbeständen privatwirtschaftlicher Herkunft. Dies kann die Bewertung, Übernahme, Erschliessung, Konservierung sowie die analoge und digitale Nutzung betreffen. Massgeblich ist nicht primär die Stellung des Antragstellers, sondern die Qualität des Bestandes, der Inhalt des Vorhabens und das Gefährdungspotenzial. Vorgesehen ist Objektfinanzierung. Darüber hinaus könnten unter rigiden Vorgaben Infrastrukturkosten oder allgemeine Entwicklungskosten gedeckt werden. Innovative Initiativen übergeordneter Art könnten ebenfalls unterstützt werden. Dazu gehören Ansätze wie die virtuellen Archive. Die Schweiz verfügt in diesem Bereich mit dem Agrararchiv oder dem Hotelarchiv bereits über pionierhafte Umsetzungen. Diese zeichnen sich durch einen engen und von Vertrauen geprägten Kontakt mit den Aktenbildnern aus und über eine hervorragende Vernetzung mit der Forschung. Forschungsbezogene Vermittlungsprojekte von Archivbeständen könnten ebenfalls gefördert werden.

Die Entscheide, welche Projekte finanziert werden, fällt ein Fachgremium, welches aus einheimischen und internationalen Fachleuten besteht. Wichtig wird sein, dass die Entscheide begründet und dokumentiert werden. Unter Umständen könnten Rekursmöglichkeiten vorgesehen werden. Nach Projektabschluss würde ein Rechenschaftsbericht fällig.


Vorrangig würden Archivbestände unterstützt, bei denen keine aktive Trägerschaft mehr existiert. Für die Erschliessung von Beständen noch aktiver Trägerschaften müssten diese zwingend einen namhaften Beitrag leisten.

Auf den ersten Blick mag es übertrieben scheinen, existierende Firmen oder Verbände ebenfalls zu berücksichtigen. Diese Körperschaften wären jedoch immer noch stark gefordert, weil das Modell auf Rettung und Erschliessung fokussiert und nicht oder nur sehr begrenzt vorsieht, für die langfristige Magazinierung und Erhaltung von Beständen aufzukommen.

Bestände, die mit den Mitteln der öffentlichen Hand bearbeitet wurden, wären nach einheitlich geltenden Regelungen öffentlich zugänglich. Selbstverständlich würden Daten- und Persönlichkeitsschutz, gewerbliche Rechte, Patentschutz u. Ä. gewahrt. Die Zugänglichkeit ist eine zentrale Begründungsachse, wieso mit öffentlichen Geldern private Bestände gefördert werden. Die Verbindung von Finanzierung und Verpflichtung auf Zugänglichkeit basiert nicht auf der Unterstellung, dass private Archive in privater Aufbewahrung nicht zugänglich seien. Auch wenn in diesem Bereich kein Rechtsanspruch besteht, praktizieren viele Firmen eine offene und professionelle Kultur5. Vielmehr nimmt die Auflage der Zugänglichkeit den berechtigen Anspruch von Leistung und Gegenleistung auf. Für die öffentliche Hand ist nur dann die Legitimation zum Handeln gegeben, wenn Archive zu einem öffentlichen Kulturgut werden und dem Forschungsplatz dienen.

Der Entwurf des Modells wurde letztes Jahr bereits anlässlich eines Round Table für Wirtschaftsarchivarinnen und -archivare diskutiert. Die Arbeitsgruppe Archive der privaten Wirtschaft wurde vom VSA beauftragt, ein detailliertes Organisationsmodell auszuarbeiten. Danach sollen Sondierungsgespräche bei den zuständigen Bundesinstanzen geführt werden.

Die Wirtschaft bildet für jedes Individuum einen massgeblichen Einflussfaktor. Es ist deshalb wesentlich, dass die Gesellschaft sich über sie informieren kann. In diesem Kontext stellt der Erhalt der privaten Wirtschaftsarchive ein Desiderat zur Umsetzung der Forschungsfreiheit dar.

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Irene Amstutz

Seit 2009 Leiterin des Schweizerischen Wirtschaftsarchivs und der Universitätsbibliothek Wirtschaft in Basel. Mitglied der AG Archive der privaten Wirtschaft und des Bildungsausschusses des VSA. Zwischen 1999 und 2009 im Staatsarchiv Basel-Stadt vorarchivisch und in der Erschliessung tätig, ab 2008 als Leiterin Vorarchiv.

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Trop fréquemment les archives des entreprises et des associations sont menacées car aucunes ressources ne sont prévues pour les sauvegarder. Ceci concerne en premier lieu les archives dont les entreprises/organismes n’existent plus. Fort de ce constat, le groupe de travail des archives d’entreprises privées de l’AAS propose un modèle de sauvegarde pour les archives privées. Le modèle se base sur les infrastructures existantes et prévoit un financement par projet. Un financement par un partenariat public-privé est en outre envisagé. Comme les archives sont un bien culturel, il est légitime qu’elles puissent être conservées avec la participation du secteur public. L’avantage d’un tel modèle réside dans ce que les moyens limités disponibles sont utilisés de manière coordonnée.