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2006/1 Memopolitik – vom Umgang mit dem Gedächtnis der Gesellschaften

Memopolitik aus der Netzwerkperspektive: Vorschläge für ein pragmatisches Vorgehen

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Kaum war die Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz im Rahmen des Netzwerkes Memoriav einigermassen auf die Schiene gebracht, legte der Memoriav-Mitbegründer und langjährige Präsident des Vereins, Jean-Frédéric Jauslin, das nächste umfangreiche Problempaket auf den Tisch, das er mit «Memopolitik» bezeichnet. Dabei geht es – grob gesagt – um ein Konzept zur nationalen Gedächtniserhaltung.

Entspricht Memopolitik überhaupt einem Bedürfnis?

Die Frage ist nicht so rhetorisch, wenn wir sie auf der Ebene der Realitäten und nicht derjenigen der politischen Festreden betrachten. Hier wird die Verwurzelung in der Tradition je nach politischer Couleur in verschiedenen Schattierungen als Grundlage unseres Staatswesens und seines zukünftigen Handelns gelobt. Dort wird jeglicher Aufwand für die Kulturgütererhaltung als «Nice to have» betrachtet und werden entsprechende Kredite regelmässig gekürzt; dem Bund war bisher – sieht man von den Beiträgen der Landesbibliothek ab – jeglicher finanzielle Aufwand für die Entwicklung einer Memopolitik zu schade.

Langzeitkonzepte, zu denen die Memopolitik nun einmal gehört, liegen offensichtlich quer zum Zeitgeist: Politik und Wirtschaft arbeiten vornehmlich mit kurzfristigen Strategien. Allenfalls lässt sich in gewissen Kreisen eine Gegenbewegung ausmachen, wenn wir den Erfolg von Publikationen, Sendungen und Veranstaltungen betrachten, welche Texte, Bilder und Töne aus der Vergangenheit enthalten. Der Trend ist nicht eindeutig und von vielen Faktoren abhängig.

Aber auch in der Wirtschaft können wir feststellen, dass das Argument «Unsere Firma gibt es seit 100 Jahren» heute in der Werbung durchaus seinen Platz hat. An der inhaltlichen Qualität der zu den Jubiläen erscheinenden Hochglanzprospekte kann jeweils abgelesen werden, wie gut das Gedächtnis der Firma in Wort und Bild erhalten geblieben ist.

Ein interessantes Beispiel für die Nutzung solcher Jubiläen ist die SRG SSR idée suisse. 75 Jahre Radio, 50 Jahre Fernsehen und jetzt auch noch 75 Jahre SRG Muttergesellschaft wurden in den letzten Jahren und werden jetzt wieder ausführlich gefeiert. Dabei wurde vielen, die Material für Sendungen und Publikationen aufzubereiten hatten, schmerzlich bewusst, wie lückenhaft das Gedächtnis der einzelnen Radio- und Fernsehstudios ist und wie verworren die Rechtslage älterer Sendungen, deren Veröffentlichung dadurch verunmöglicht wird.

Gedächtnisbildung findet heute vor allem aus zwei Gründen statt: aus rechtlicher Notwendigkeit oder aus ökonomischem Interesse. Das sei wiederum am Beispiel der SRG SSR erklärt:

Laut dem Gesetz über Radio und Fernsehen von 1991 muss «der Veranstalter alle Sendungen aufzeichnen und die Aufzeichnungen sowie einschlägige Materialien und Unterlagen während mindestens vier Monaten aufbewahren»Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) vom 21.6.1991, Art. 69.2.. Bei diesem oft als Archivierungspflicht missverstandenen Artikel geht es nur darum, das Material für die Zeit, in der gegen eine Sendung Einspruch erhoben werden kann, zu erhalten. Diese Aufzeichnungen erfolgen in minimaler Qualität, sind dadurch nicht archivtauglich und werden nach Ablauf der gesetzlichen Frist wieder gelöscht.

Der Aspekt der ökonomischen Interessen bei der SRG SSR ist einem Bericht zum «Media Asset Managment» vom Okotber 2003 zu entnehmen. Die Prioritäten der Archivstrategie sprechen eine deutliche Sprache: «1. Programmunterstützung, 2. Valorisierung (Zweitverwertung von Archivbeständen), 3. ‹patrimoine› (Dokumentation des Zeitgeschehens).»

Das ökonomische Argument, der Nutzen für die Produktion und die «Zweitverwertung» stehen hier klar im Vordergrund. Es wurde in dem hier zitierten Bericht zur Archivpolitik vom Oktober 2003 noch mit dem Motto untermauert «Die Archive der SRG SSR gehören nicht dem Bund oder der Öffentlichkeit, sondern der SRG SSR».

Der letzte Punkt der Prioritätenliste, der im deutschsprachigen Bericht bezeichnenderweise mit dem in Anführungszeichen gesetzten Begriff «patrimoine» auf Distanz gehalten wird, hat immerhin einen gesetzlichen Hintergrund. Im gleichen Artikel des RTVG steht nämlich noch der Satz «Der Bundesrat kann vorschreiben, dass Aufzeichnungen wertvoller Sendungen einer nationalen Institution unentgeltlich zur Aufbewahrung überlassen werden»1und in der Konzession von 1992 heisst es sogar: «Die SRG arbeitet mit den nationalen Medienarchiven zur Sammlung, Erfassung und Aufbewahrung der Aufzeichnungen ihrer Programme zusammen und hilft mit, sie der Öffentlichkeit für spätere Verwendung zur Verfügung zu stellen.»Konzession für die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft vom 18.11.1992, Art. 15.1.

Hier haben wir also für einen kleinen Teilbereich des kollektiven Gedächtnisses einen Ansatz zu einer gesetzlichen Regulierung. Er wurde bei der noch laufenden Revision des RTVG aufgenommen und erweitert, kam aber über die unverbindliche «Kann»-Formel nicht hinaus.

In Frankreich und den meisten nordischen Ländern ist diese Entwicklung viel weiter gediehen und mit einer gesetzlichen Ablieferungspflicht, einem so genannten «Dépôt légal», geregelt. Europarat und Europäische Union haben ebenfalls Konventionen und Empfehlungen zum Schutz des audiovisuellen Kulturgutes formuliert, wobei allerdings zu beobachten ist, dass das bewegte Bild, Filme und Videos also, im Vordergrund steht; Tondokumente und Fotografie werden kaum berücksichtigt oder gar ausgeschlossenMehr dazu im Aufsatz von Sabina Gorini: «Der Schutz des Filmerbes in Europa» in IRIS plus, Rechtliche Rundschau der europäischen audiovisuellen Informationsstelle, Ausgabe 2004–08..

Die Lösung des Problems «Memopolitik» durch eine gesetzlich geregelte allgemeine Ablieferungspflicht scheint uns allerdings unrealistisch. Die Erfahrungen mit dem RTVG und mit der seit Jahren laufenden Diskussion um die Einführung einer landesweiten gesetzlichen Ablieferungspflicht für Publikationen, einem «Dépôt légal» also, haben gezeigt, wie schwierig es ist, diesen Weg zu beschreiten. Dabei drängt die Zeit, denn die Lebenszeit vieler Arten von Dokumenten ist bei nicht sachgemässer Sicherung beschränkt, und mit den permanenten Umwälzungen im Bereich der Privatindustrie landen immer wieder wichtige Bestände zur Wirtschaftsgeschichte unseres Landes im Container oder werden, wenn sie einen kommerziellen Wert haben, ins Ausland verkauft.

Ein pragmatisches Vorgehen, wie es bei der Gründung und dem Aufbau von Memoriav, dem Verein zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes der Schweiz, angewendet wurde, scheint ein besserer Weg zu sein.

Gegenstand, Themen und Akteure der Memopolitik

Gegenstand der Memopolitik sind alle jene Objekte, die potenziell Informationen enthalten; wir gehen bei unseren Überlegungen von Texten, Bildern und Tönen aus. Als Ausgangspunkt kann eine allgemeine Umschreibung der Hauptthemen einer Memopolitik gelten.

Es gibt unserer Ansicht nach vier:

1 Informationsbewertung,

2 Informationssicherung,

3 Informationsvermittlung,

4 Verwaltung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie Datenschutz.

In diesen Themen gibt es eine ganze Reihe von Problemen, die für die Gedächtniserhaltung im öffentlichen wie im privaten Bereich identisch sind und darum von allen Akteuren gemeinsam angegangen werden sollten.

Wenn es gelingt, mit einem relativ kleinen Kreis von unter sich sehr ver- schiedenartigen Institutionen Lösungsvorschläge auszuarbeiten und einer erweiterten Gemeinschaft anzubieten, könnte sich so etwas wie ein Konsens über standardisierte Vorgehensweise im Sinne von «Best Practices»-Lösungen ergeben, die sich positiv auf die Erhaltung und Zugänglichkeit der Informationen und – möglicherweise – kostensenkend auswirken könnten. Es geht also darum, Kompetenzen und Infrastrukturen so miteinander zu vernetzen, dass sich durch ihr Zusammenwirken ein höherer Nutzungsgrad der Informationen ergibt.

Im Folgenden seien zu den vier erwähnten Themen einige Problemkreise genannt. Es können nicht mehr als Denkanstösse sein, die allenfalls als Ausgangspunkte für eine systematische Erfassung der anstehenden Themen und ihres Potenzials zur Vernetzung verschiedener Akteure dienen könnten.

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Die Informationsbewertung ist wohl das heikelste unter den vier angesprochenen Themen. Sie hat einen technischen und einen inhaltlichen Aspekt. Der technische ist die Eignung einer Information zur Aufbewahrung. Dieser Aspekt wurde in der Studie zur Memopolitik von Peter Knoepfel und Mirta Olgiati unter dem Titel «Mémorisabilité» herausgearbeitetPeter Knoepfel, Mirta Olgiati: Politique de la mémoire nationale, IDHEAP, Chavannes-près- Renens 2005, S. 153–156..

Ein interessanter Ansatz, der sowohl den technischen wie den inhaltlichen Aspekt abdeckt, besteht darin, die Informationsbewertung schon im Entstehungsprozess der Information anzusiedeln. Hier könnte die Erfahrung der staatlichen Archive anderen Kreisen sicher sehr nützlich werden. Für den Aufbau eines soliden theoretischen Hintergrunds wären vor allem die wissenschaftlichen Informationsnutzer, allen voran die Historikerinnen und Historiker, gefordert, aber auch jene Wissenschaftler, die im Umfeld der industriellen Produktion bei der Neu- und Weiterentwicklung von Produkten auf früher entstandene Informationen zurückgreifen müssen.

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Die Informationssicherung ist im digitalen Zeitalter ein technisches und ökonomisches Problem. Technisch, wegen der rasant fortschreitenden Entwicklung neuer Speichertechnologien, die gespeicherte Information kurzfristig unlesbar machen kann; ökonomisch, weil langsam die Kostenfrage für die Speicherung und Sicherung digitaler Daten in den Vordergrund rückt und zunächst einmal die Reaktion auslöst, bei der Quantität und der Qualität der Daten und bei der Sicherheit Abstriche zu machen. Hier wären die Erfahrungen von wissenschaftlichen Institutionen, die grosse Datenmengen verwalten müssen (z.B. CERN), und Unternehmen im Dienstsleistungssektor, die aus rechtlichen Gründen grosse Datenmengen langfristig bewirtschaften (z.B. Versicherungen und Banken), mit den in diesem Bereich weniger erfahrenen informationserhaltenden Institutionen im öffentlichen Bereich zu vernetzen.

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Auch bei der Informationsvermittlung spielt der Netzwerkgedanke eine entscheidende Rolle. Die heutige Situation ist nicht nur durch relativ hohe Informationsverluste gekennzeichnet, sondern auch dadurch, dass viele Informationsbestände nur schwer zugänglich sind. Untersuchungen, die Querverbindungen zwischen Informationen verschiedenen Ursprungs herstellen wollen, sind besonders erschwert. Dabei ergibt sich erfahrungsgemäss gerade dort ein entscheidender Mehrwert an Wissen, wo bisher voneinander isolierte Informationsbestände untereinander verknüpft werden. Hier geht es um die Interoperabilität der Systeme und die Schaffung von Portalen, die eine möglichst weitgehende Verknüpfung von Informationen ermöglichen. Informationswissenschaft, IT-Technologie- und Telekommunikationsunternehmen sind in diesem Bereich besonders gefordert.

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Die Anpassung der gesetzlichen Vorschriften, aber auch der technischen Vorkehrungen für einen zeitgemässen Schutz der Urheberrechte, der Personendaten und anderer sensibler Datenbereiche ist eine Aufgabe, die nicht wie bisher nur spezialisierten Kreisen überlassen werden kann. Die Entwicklung der letzten Jahre im Urheberrecht hat gezeigt, dass die Gefahr einer weitgehenden Privatisierung der Information besteht, welche die Entwicklung einer demokratischen Wissensgesellschaft erschwert, wenn nicht gar verhindert. Jene Kreise, die Informationen hervorbringen, jene, die sie aufbewahren und vermitteln, und jene, die sie nutzen wollen, müssen sich aktiv in die Diskussion einschalten, die häufig von abstrakten Rechtsvorstellungen, falsch verstandenem Neoliberalismus und wirklichkeitsfernem Technologiedenken dominiert wird.

Es ist wohl nicht zu vermeiden, dass gewisse Informationsarten als Ware gehandelt werden, aber es darf nicht so weit kommen, dass Informationen nur noch unter diesem Aspekt erhalten werden.

Wie weiter?

Nachdem der Versuch, die Idee der Memopolitik im Bereich des Bundes modellhaft umzusetzen, an fehlenden Mitteln gescheitert war, kam von der Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers der Vorschlag, das Thema im Rahmen einer Public Private Partnership anzugehen.

Ob sich die eher auf ökonomischen Nutzen ausgerichteten Spielregeln einer solchen Partnerschaft auf unser Anliegen anwenden lassen, hängt weitgehend davon ab, wie die Existenz eines einigermassen geordneten kollektiven Langzeitgedächtnisses bewertet wird.

Die Frage erhält eine politische Dimension, wenn wir an den Umgang des Staates und der Privatwirtschaft mit den Themen «Schweiz im Zweiten Weltkrieg» und «Verhältnis Schweiz– Südafrika» denken oder an den später zurückgenommenen bundesrätlichen Entscheid, die bei der Bundespolizei entdeckten Fichen zu vernichten.

Nach unserer Ansicht gehört es zu den Grundaufgaben eines demokratischen Staates, die Informationen über sein Handeln in ordentlicher Weise zu erhalten und zugänglich zu machen, und ein verantwortungsbewusster Privatsektor sollte im gleichen Sinne handeln.

Aus dieser Überlegung heraus scheint es uns sinnvoll, die Memopolitik von vornherein im öffentlichen und im privaten Bereich gemeinsam aufzubauen, ausgehend von einem kleinen Kreis von Institutionen, die gewillt sind, dafür Arbeitsleistung und Finanzen zur Verfügung zu stellen.

Wenn sich das Unternehmen vom Konzept her als Public Private Partnership aufbauen lässt, wäre damit der Anerkennung der Memopolitik als – im eigentlichen Sinne des Wortes – «wertvoller» Aufgabe Vorschub geleistet.

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Kurt Degeller

Direktor Memoriav

  • 1 RTVG Art. 69.3.