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2018/1 Archive und Bibliotheken für das Kulturerbe

Das kulturelle Erbe, ein junges Konzept

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Anders als vieles, was er bezeichnet, ist der Begriff «Kulturerbe» verhältnismässig jung. Erst Mitte des 20. Jahrhunderts hat er im deutschen Sprachgebrauch Kontur angenommen, seit den 1980er-Jahren geniesst er allgemeine Akzeptanz. Bis heute allerdings wird er variabel interpretiert und gerade seine Verbreitung hat auch Kritik aufkommen lassen; zu inflationär gebraucht werde er, zu offen sei der Begriff und bringe damit das eigentlich Schützenswerte in Gefahr.

Als sich der Nationalstaatsgedanke in Europa herausbildete, erkannte man das Potential von Kulturgütern für die nationale und kollektive Identitätsbildung der Völker. Ausgehend von der Zerstörung bedeutender Kulturschätze während der Französischen Revolution setzte sich die Auffassung durch, dass das kulturelle Erbe staatlich geschützt werden müsse. In Deutschland zum Beispiel begann die Institutionalisierung der Denkmalpflege im frühen 19. Jahrhundert. Die um 1900 aufkommende Heimatbewegung trat für den Erhalt von Denkmälern, aber auch für den Naturschutz und die Pflege von Traditionen ein. In der Schweiz hingegen setze die öffentliche Denkmalpflege etwas später ein, erst im Laufe des 19. Jahrhunderts, und verstand sich, wie es das Historische Lexikon der Schweiz ausdrückt, vorab als «vaterländische Pflicht». Es waren verschiedene historische Vereine, die sich im Zuge der Auseinandersetzung mit der Nationalgeschichte auch mit Kunstdenkmälern befassten. «Zur treibenden Kraft wurde der 1880 gegründete Verein zur Erhaltung vaterländischer Kunstdenkmäler, der neben Restaurierungen, Ausgrabungen und Kunstankäufen auch die Inventarisierung der schweizerischen Monumente an die Hand nahm.»1 Ab 1905 setzte sich dann die schweizerische Vereinigung für Heimatschutz (SHS) für ähnliche Ziele ein (siehe dazu der Eintrag Heimatschutz im Historischen Lexikon der Schweiz HLS).

Bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein wurde von «Denkmälern», «Kunstdenkmälern» und «Monumenten», zunehmend auch von «Kulturgütern» gesprochen. In der Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 (Haager Konvention) wird erstmals im deutschsprachigen Kontext das «kulturelle Erbe» erwähnt. Es liegt die Vermutung nahe, dass der Begriff in Anlehnung an englische (cultural heritage) und französische (patrimoine culturel) Entsprechungen im Zusammenhang mit internationalen Schutzabkommen entstanden ist. Seit Mitte der 1980er-Jahre setzte sich der Kulturerbe-Begriff im deutschen Raum vermehrt durch, hielt Einzug in den alltäglichen Sprachgebrauch und erfuhr inhaltliche Erweiterungen. Dennoch erfolgte die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Konzept des Kulturerbes im deutschsprachigen Raum im internationalen Vergleich weiterhin zurückhaltend. Die Deutung des «Erbes» während des Nationalsozialismus, aber auch in der DDR-Zeit hatte den Terminus in Deutschland offenbar in Verruf gebracht,2 weshalb er zögerlich verwendet wurde.

Definition

Als Kulturerbe wird die Gesamtheit der materiellen und immateriellen Kulturgüter bezeichnet. Es ist als Zeugnis der menschlichen Schaffens- und Schöpfungskraft von historischer, gesellschaftlicher, künstlerischer, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Bedeutung und wird deshalb geschützt, gepflegt, erhalten und möglichst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Der Kulturerbe-Begriff ist variabel und kann je nach Land und Zeitpunkt unterschiedlich interpretiert werden.3 Im internationalen Recht tritt er zumeist als Sammelbegriff auf, der nicht weiter definiert wird. Beispielsweise heisst es in der Haager Konvention von 1954, Kulturgut sei «bewegliches und unbewegliches Gut, das für das kulturelle Erbe aller Völker von grosser Bedeutung ist».4 In der Welterbe-Konvention von 1972 gelten Denkmäler, Ensembles und Stätten als Kulturerbe.5 Diese Konvention beschränkt sich jedoch nicht auf das bauliche Erbe, sondern schliesst auch das Naturerbe ein. 2003 wurde die Erfassung des Welterbes um das immaterielle Kulturerbe erweitert.6
Die wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen immateriellem Kulturerbe sowie dem materiellen Kultur- und Naturerbe werden explizit erwähnt. Weiterhin findet sich erstmals eine Definition, nämlich indem auf Merkmale und Funktionen des immateriellen Erbes für Gemeinschaften verwiesen wird. Insgesamt ist also festzustellen, dass sich die Kulturerbe-Konzeption der internationalen Instanzen in den vergangenen Jahrzehnten mehrmals erweitert hat.
Das materielle Erbe umfasst unbewegliche und bewegliche Objekte. Dazu zählen Kulturlandschaften, Architekturdenkmäler und -ensembles, archäologische Stätten, Museums- und Bibliotheksbestände. Sie besitzen über ihre Stofflichkeit hinaus einen ideellen Wert, eine sinnstiftende symbolische Bedeutung. Damit wird deutlich, dass materielle und immaterielle Komponenten des Kulturerbes eng miteinander verwoben sind. Als immaterielles Erbe werden kulturelle und soziale Praktiken, Techniken, Kenntnisse und mündliche Überlieferungen bezeichnet. Dazu zählen Volkslieder und -tänze, Märchen, Sagen, Legenden, Feste, Bräuche, Rituale, Spiele, Mundarten, kulinarische Sitten, Handwerkstechniken usw. Immaterielles Erbe wird von Personen bzw. Gruppen getragen und auch «lebendiges Kulturerbe» genannt.


Kulturerbe hat einen identitätsstiftenden Charakter und wird auch als «Zement der Identität»7bezeichnet. Es liefert den Menschen Bezugspunkte in Raum und Zeit. Kulturerbe kann sowohl dem Alltag entspringen als auch aussergewöhnlich sein. Es wird aus der Vergangenheit überliefert, ist in der Gegenwart von Bedeutung und soll für die Zukunft bewahrt werden. Der Begriff des Erbes impliziert dieses zeitliche Fortbestehen über Generationen hinweg. Dabei handelt es sich keinesfalls um statisch zu erhaltende und zu bewundernde Elemente, sondern um ein Erbe, das immer wieder neu interpretiert und angenommen wird, also einem stetigen Wandel unterliegt.

Diskurse und Kontroversen

Ausserhalb des deutschen Sprachraums erlebt der Kulturerbe-Begriff seit den 1990er-Jahren eine Hochkonjunktur. Aufgrund der inhaltlichen Ausweitung kritisieren einige Autoren, dass «alles und nichts» zum Kulturerbe erklärt werde. Somit bestehe die Gefahr, dass das Konzept durch den inflationären Gebrauch seine Aussagekraft verliert. Die Unesco-Welterbe-Liste umfasst 1073 Eintragungen (Stand Februar 2018) von besonderem universellem Wert, von denen 832 Kulturgüter und 35 Stätten gemischten Natur- und Kulturerbes.8Angesichts dieser grossen Zahl kann der Grad der Einzigartigkeit all dieser Stätten infrage gestellt werden. Anderseits erlaubt die weit gefasste Kulturerbe-Konzeption individuellere Herangehensweisen und Identifikationen mit dem Kulturerbe, denn obgleich Kulturerbe per Definition ein kollektives Erbe ist, können verschiedene Menschen ganz unterschiedliche Gefühle und Erinnerungen damit verbinden. Man spricht vom «persönlichen Kulturerbe»9, um die subjektive Auslegung hervorzuheben. Dabei kann eine Weltkulturerbe-Stätte zum «persönlichen Kulturerbe» werden, sofern der Betrachter damit Gefühle und Erinnerungen verbindet, die ihm eigen sind.10 Obwohl der Kulturerbe-Begriff im Prinzip losgelöst von Eigentumsverhältnissen besteht,11 kann die Frage nach der Herkunft und damit nach der Zugehörigkeit eines Erbes und der Verantwortung dafür eine Eigentumsproblematik in sich bergen, nämlich wenn Individuen oder Gruppen sich als Eigentümer im übertragenen Sinne sehen. Das kann im Fall von geteiltem Erbe geschehen, das teilend wirken kann, wenn es im Mit- und Nebeneinander von Völkern in den Fokus von gegenläufigen geschichtspolitischen Konzepten und Konflikten gerät. Doch die meisten Instanzen, insbesondere die Unesco vertreten eine einheitsstiftende Konzeption, die Kulturerbe als «ideellen Besitz der gesamten Menschheit»12 begreift, welcher die Menschen verbindet und näher zusammenbringt. Gleichzeitig gilt Kulturerbe als Zeugnis kultureller Vielfalt. Die Multidimensionalität des Begriffs und die vielschichtigen Interpretationsmöglichkeiten sind Merkmale, die sich auch die Tourismusbranche zu eigen macht, für die das Kulturerbe eine Ressource darstellt.

Erbe als Pflicht bringt die Gefahr der Fixierung

Zur Inventarisierung von Kulturerbe; um es zu erfassen, zu schützen und gegebenenfalls zu vermarkten, gibt es unterschiedliche Auffassungen. Einerseits spiegeln Eintragungen und Auflistungen das Verständnis wider, dass die Gesamtheit der Kulturgüter nicht nur Erbe, sondern auch Auftrag ist, der es zur Pflicht macht, sich für ihre Bewahrung einzusetzen. Institutionalisierte Schutzinstanzen widmen sich der Herausstellung besonderer Merkmale, die das Erbe schützenswert machen. Die Notwendigkeit des Schutzes wird kaum infrage gestellt. Andererseits wird argumentiert, dass Kulturerbe natürlichen Veränderungsprozessen unterworfen sei, wohingegen seine Auflistung und vor allem bestimmte Auflagen diese gefährdeten, da sie zur Fixierung des Kulturerbes zu einem bestimmten Zeitpunkt führten. Neuere Forschungsansätze weisen darauf hin, dass es nicht vorrangig darum gehen müsse, das Erbe in Monumenten, Stätten, Artefakten, Kenntnissen und Traditionen zu verorten. Von grösserer Bewandtnis sei, wie es im Sozialen verankert ist,13 wie es die Menschen vereinnahmt und wie sie es vereinnahmen. Diese Betrachtungsweise gewinnt vor dem Hintergrund der ständigen Ausdehnung des Kulturerbe-Spektrums und seiner Omnipräsenz an Bedeutung, da anzunehmen ist, dass Individuen und Gruppen aus dem grossen «Kulturerbe-Angebot» auswählen müssen, welche Elemente für sie attraktiv sind, und dass diese Selektion auf Reflexionen und Argumentationen beruht, denen wissenschaftlich nachgegangen werden kann.

Literatur

  • Csáky Moritz, Sommer Monika (Hrsg.), Kulturerbe als soziokulturelle Praxis, Innsbruck u. a., 2005 (Gedächtnis – Erinnerung – Identität 6)
  • Tauschek Markus, Kulturerbe. Eine Einführung, Berlin, 2013. 
  • http://www.unesco.de/kulturerbe.html
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Gesa Bierwerth

Gesa Bierwerth est doctorante en ethnologie et patrimoine à l’Université Laval, Québec, sous la direction de Habib Saidi. Son projet de recherche porte sur le tourisme de retour d’expulsés allemands vers leurs lieux d’origine et plus particulièrement sur leur rapport au territoire et au patrimoine. Elle mène ses recherches en Europe centrale et orientale.

  • 1 http://www.hls-dhs-dss.ch/text...
  • 2 Étienne François: Écrire une histoire des lieux de mémoire allemands. In: Matériaux pour l’histoire de notre temps 55/56 (1999), S. 83-87, hier S. 84. Der Historiker unterstreicht, dass es zur Trias «mémoire, identité, patrimoine» [Gedächtnis, Identität, Erbe], die die Debatten in Frankreich Ende der 1990er Jahre dominierte, kein deutsches Äquivalent gab.
  • 3 Marie-Claire Hoock-Demarle: Introduction: Troisième partie. Les patrimoines en Allemagne: enjeux de mémoire. In: Jean-Pierre Vallat (Hg.): Mémoires de patrimoines. Itinéraires géographiques. Paris 2008, S. 219221, hier S. 219.
  • 4 Den gesamten Text des Abkommens findet man in der Broschüre «Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten». Hg. vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. 6. Aufl. Bonn 2007, S. 24-43. URL: http://www.unesco.de/fileadmin... 16.02.2018).
  • 5 Das «Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt» wurde 1972 in Paris ratifiziert. Bisher haben 190 Staaten die Konvention unterzeichnet. URL: http://www.unesco.de/welterbe-... (Abruf 16.02.2018).
  • 6 «Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes», 2003 in Paris von der UNESCO verabschiedet. Bisher haben 160 Staaten die Konvention unterzeichnet, Deutschland im Jahr 2013. Die Konvention im Wortlaut: URL: http://www.unesco.de/ike-konve... (Abruf 16.02.2018).
  • 7 Maria Gravari-Barbas: Le «sang» et le «sol». Le patrimoine, facteur d’appartenance à un territoire urbain. Vortragstext, 1995, S. 1-9, hier S. 7. URL: http://horizon.documentation.i... (Abruf 16.02.2018).  
  • 8 Welterbeliste der Unesco http://www.unesco.de/kultur/we... (Abruf 16.02.2018).
  • 9 Yaniv Poria, Arie Reichel, Avital Biran: Heritage Site Management. Motivations and Expectations. In: Annals of Tourism Research 33/1 (2006), S. 162-178.
  • 10 J. Dallen Timothy: Tourism and the Personal Heritage Experience. In: Annals of Tourism Research 24/3 (1997), S. 751-754.
  • 11 Ernst-Rainer Hönes: Das kulturelle Erbe. In: Natur und Recht 31 (2009), S. 19-23, hier S. 20.
  • 12 http://www.unesco.de/ueber-uns... (Abruf 16.02.2018).
  • 13 Bernard Schiele: Les trois temps du patrimoine. Note sur le découplage symbolique. In: Bernard Schiele (Hg.): Patrimoines et identités. Collection Muséo, Québec. Sainte-Foy 2001, S. 215-248, hier S. 218.