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2017/2 Tatorte

Forschung braucht Akten – die Grenzen des Persönlichkeitsschutzes

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Die historische Forschung ist eine wichtige Voraussetzung für das Verständnis der Gegenwart. Akten aus Gründen des Datenschutzes zu sperren oder gar zu vernichten, ist deshalb problematisch. Es braucht eine einheitliche Regelung für Archive mit öffentlichem Auftrag. Das zeigt die Erforschung des «Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse» der Pro Juventute.

Erst in jüngster Zeit konnte die Geschichte der Aktion «Kinder der Landstrasse» aufgrund der Akten umfassend erforscht worden. Dies ist umso erstaunlicher, als das von 1926 bis 1973 bestehende «Hilfswerk» erstens in der jüngeren Geschichte der Schweiz beispiellos ist und zweitens in seiner rechtstaatlichen und ethischen Problematik seit längerem bekannt war.

Fast 600 Kinder aus sogenannten Vagantenfamilien nahm die Pro Juventute mit Hilfe der Behörden ihren Eltern weg und versorgte sie in Pflegefamilien, Erziehungsheimen, Arbeitsanstalten, psychiatrischen Kliniken und Gefängnissen. Nachweislich seit den 1940er-Jahren hatten sich Eltern hilfesuchend an die Medien gewandt. Erst zu Beginn der 1970er-Jahre erfolgte indes eine Skandalisierung der Aktion durch den «Schweizerischen Beobachter», die schliesslich zu öffentlichen Protesten und zur Einstellung des «Hilfswerks» führte. Bis seine wissenschaftliche Erforschung möglich wurde, vergingen nochmals rund dreissig Jahre.

Ein wichtiger Grund dafür liegt im langjährigen Streit um die von der Pro Juventute über die Familien und Kinder angelegten Akten. Die Protagonisten waren die Stiftung selbst, die Behörden und die Betroffenen, die sich in verschiedenen Organisationen zusammengeschlossen hatten. Während die einen eine Herausgabe der Akten forderten, verlangten andere deren Sperrung oder Vernichtung. Schliesslich beschäftigte sich das Parlament in Bern mit dem «Hilfswerk». Die Behörden vertraten den Standpunkt, dass die bei der Stiftung angelegten Vormundschaftsakten Eigentum der Kantone darstellten. Die Akten wurden erst Mitte der 1980er-Jahre aufgrund einer verwaltungsrechtlichen Beschwerde im Auftrag des Bundesrates beschlagnahmt und ins Bundesarchiv überführt. 1987 gelang es der damaligen Generalsekretärin des Eidgenössischen Departements des Innern, Claudia Kaufmann, alle Kantone zur Unterzeichnung einer Vereinbarung zu bewegen, mit der die Betroffenen Zugang zu ihren Akten erhalten und eine historische Studie in Auftrag gegeben werden sollten.

Doch erst Ende der 1990er-Jahre erhielten Wissenschafter erstmals offiziell Zugang zum Aktenbestand der Pro Juventute im Bundesarchiv. Die vom Bund in Auftrag gegebene Studie war im Vorfeld vor allem wegen der bescheidenen finanziellen Ausstattung umstritten. Die Historiker Walter Leimgruber, Thomas Meier und Roger Sablonier sahen ihre Untersuchung denn auch als ersten Schritt einer historischen Aufarbeitung. Erst mit der Lancierung des Nationalen Forschungsprogramms «Integration und Ausschluss» gelang eine Weiterführung der Untersuchungen. Dank der ausserordentlichen Einsichtsbewilligung in Aktenbestände unterschiedlicher Institutionen und Organisationen konnten von 2003 bis 2007 drei Forschungsprojekte durchgeführt werden, die sich mit der Geschichte der Jenischen in der Schweiz beschäftigten.

Die einmalige Chance, als die sich die Projekte darstellten, bot aber gerade aufgrund des ausserordentlichen Aktenzugangs einige Schwierigkeiten. So stellten verschiedene Institutionen unterschiedliche Auflagen, andere verweigerten gar die Einsicht in bestimmte Akten. Alle beriefen sich dabei auf den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen. Für die Forscherinnen und Forscher stellte sich dabei die Frage, wer denn nun eigentlich geschützt werden sollte. Deutlich traten die unterschiedlichen Interessen der Wissenschaft, der Gesellschaft, der Betroffenen sowie der Institutionen und Behörden zutage.

Die Exklusivität des Zugangs zu den Akten erwies sich auch bei der Darstellung der Ergebnisse als Herausforderung, ist doch eines der wichtigsten Kriterien von Wissenschaft die Nachvollziehbarkeit. Darüber hinaus handelt es sich bei Forschungsergebnissen stets um vorläufige Aussagen, die der Vergleichbarkeit und Bestätigung bedürfen, um an Plausibilität zu gewinnen. Die Beschränkung des Aktenzugangs auf eine Zeitspanne oder ein bestimmtes Projekt und ausgewählte Personen ist deshalb problematisch. Diese Problematik spitzt sich noch zu, wenn die Bewilligung je nach Archiv und Institution unterschiedlichen Prozessen unterliegt und verschiedenartiger Begründungen bedarf.

Eine einheitliche Regelung für kantonale, kommunale und private Archive von Institutionen mit öffentlichem Auftrag wäre deshalb gerade auch im Hinblick auf das neue Nationale Forschungsprogramm «Fürsorge und Zwang. Geschichte, Gegenwart, Zukunft» (NFP 76) dringend erwünscht. Das heisst, dass die Akten aufbewahrt und wie im Fall der UEK «Administrative Versorgungen» für alle Forschungsprojekte zugänglich gemacht und nicht mit vorschnellen Begründungen des Datenschutzes ohne fachkundige Bewertung gesperrt oder gar vernichtet werden. Auch sollten Einsichtsmodalitäten den Forschungsprozess nicht unnötig verzögern oder erschweren – insbesondere da die von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen Betroffenen seit Jahrzehnten auf eine historische Aufarbeitung der Geschichte warten.

Galle Sara 2017

Sara Galle

Dr. Sara Galle ist Historikerin, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Integration und Partizipation der Hochschule für Soziale Arbeit der FHNW in Olten und Forschungsleiterin der Unabhängigen Expertenkommission «Administrative Versorgungen».
2016 hat sie die Studie «Kindswegnahmen. Das ‹Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse› der Stiftung Pro Juventute im Kontext der schweizerischen Jugendfürsorge» (Chronos-Verlag, Zürich) vorgelegt.

Abstract

Il a fallu du temps avant que l’histoire de l'action « Enfants de la grande route » puisse être étudiée sur la base de ses sources. Ce sont près de 600 enfants issus de familles appelées vagabondes que Pro Juventute sépare de leurs parents, les amenant chez des familles d’accueil, dans des maisons d’éducation, des orphelinats, des cliniques psychiatriques ou des prisons. Si la recherche a pris du retard quant à cette thématique c’est à cause du conflit autour des différents dossiers de la fondation. Finalement, une médiation permet une conservation uniforme des dossiers, mais dont l’accès pour la recherche est restreint. C’est pour cela qu’une réglementation uniforme pour les archives cantonales, communales ou encore les archives privées des institutions avec un mandat officiel serait absolument nécessaire, s’inscrivant également dans le cadre du nouveau programme de recherche national « Assistance et coercition – passé, présent et avenir » (PNR 76).

Lange hat es gedauert, bis die Geschichte des «Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse» von Pro Juventute auf Basis der Quellenlage aufgearbeitet werden konnte. Fast 600 Kinder aus sogenannten Vagantenfamilien trennte Pro Juventute von ihren Eltern, um sie bei Pflegefamilien, in Erziehungsheimen, Waisenhäusern, psychiatrischen Kliniken oder Gefängnissen unterzubringen. Grund dafür, dass diese Aktion trotz bekannter Problematik erst so spät erforscht werden konnte, sind Konflikte um die verschiedenen Aktenbestände. Es brauchte Vermittlung, bis alle Akten ins Bundesarchiv überführt wurden, doch der Zugang für die Forschenden blieb lange beschränkt. 
Dieses Beispiel zeigt, dass eine einheitliche Regelung für kantonale, kommunale wie private Archive von Institutionen mit öffentlichem Auftrag dringend notwendig wäre, gerade auch im Hinblick auf das neue Nationale Forschungsprogramm «Fürsorge und Zwang. Geschichte, Gegenwart, Zukunft» (NFP 76).