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2015/2 Herausforderung Urheberrecht

Zwischen Internetpiraterie und Verzeichnisprivileg für die Bibliotheken: wie weiter nach Agur12?

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Agur12: Rund eineinhalb Jahre haben Rechteinhaber und Nutzer in der Arbeitsgruppe zum Urheberrecht um die Modernisierung des Urheberrechts gerungen. Verabschiedet wurde schliesslich keine grundlegende Reform, sondern ein Minikompromiss mit einigen bedeutenden Massnahmen. Versandet er, oder findet er den Weg ins geltende Recht?

1 mehr zeitgemäss sei das Urheberrecht. Ein veraltetes Recht aus vergangenen Tagen, das den Bedürfnissen der modernen Informationsgesellschaft nicht gerecht werde, war zu hören. Es müsse zwingend an die technische Entwicklung angepasst und entsprechend modernisiert werden, hiess es weiter. Es wurde moniert, dass die Internetpiraterie bekämpft werden müsse, aber die Mittel des geltenden Rechts dazu nicht ausreichten. In dieser Situation rief Bundesrätin Sommaruga im Sommer 2012 die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht Agur12 ins Leben.2Sie holte Vertreter aller Urheberrechts-Interessengruppen an den Tisch, so dass gegensätzlichste Forderungen aufeinanderprallten.

Urheberrecht ist mehr als nur Unterhaltung à la Hollywood

Die Seite der Urheberrechtsnutzer – wozu die Wirtschaft, Bildung, 3, Konsumenten sowie natürlich die Archive und Bibliotheken zählen – machte sich gerade im Bereich der Wissenschaft für den freien Informationsfluss stark und wehrte sich gegen Sperren, welche den Zugang zum Fundus von Bildung, Forschung und Kultur erschweren. Als Beispiel dieser negativen Entwicklung diente die massive Preisentwicklung bei den wissenschaftlichen Verlagen zulasten der Bibliotheken.

Allerdings gelang es primär den Produzentenvertretern von Anfang an, den Schwerpunkt auf die Internetpiraterie zu legen. Die Rede war vom Filmen, die illegal auf Tauschbörsen angeboten werden, oder von unerlaubterweise verbreiteter Musik, welche zu Vergütungsausfällen führten. Aber solche Ausfälle lassen sich kaum belegen. Vieles drehte sich um das Entertainment-Business, den Anliegen der Nutzer in Lehre und Forschung, der Schulen und Bibliotheken Gehör zu verschaffen, erwies sich als schwierig. Die Interessen waren kontrovers, und eine Einigung schien zu Beginn wenig wahrscheinlich.

Agur12 ringt sich zu einem Minikompromiss durch Nach rund eineinhalb Jahren zähen Verhandlungen gelang es der Agur12, ein Massnahmenbündel mit mehreren Empfehlungen zu verabschieden.4Dies überrascht in Anbetracht der divergierenden Interessen, ist aber auch aus Nutzersicht grundsätzlich zu begrüssen. Allerdings bleiben die meisten Massnahmen wenig konkret, viele Vorschläge werden allgemein gehalten, und der Kompromiss steht auf wackligen Beinen.

Schritt ins digitale Zeitalter für die Bibliotheken 

Insbesondere zu begrüssen ist der einzige bereits im Wortlaut formulierte Vorschlag für eine Gesetzesrevision – das Verzeichnisprivileg zu Gunsten der Bibliotheken und anderer Gedächtnisinstitutionen: Ihnen soll erlaubt werden, ihre Onlinekataloge mit Buchumschlägen, Bildern oder Inhaltsverzeichnisse anzureichern, sodass sie ihre Verzeichnisse überhaupt zugänglich machen und der Öffentlichkeit vermitteln können. Im digitalen Zeitalter ist dies ein absolut notwendiger und zwingender – aber auch längst fälliger – Schritt. Das Verzeichnisprivileg blieb als einzige Forderung in der Agur12 unbestritten und wurde ohne Gegenstimme angenommen. Dies zeigt deutlich die Wertschätzung, die den Gedächtnisinstitutionen für die Bewahrung und Vermittlung des kulturellen Erbes der Schweiz entgegengebracht wird.

Immer wieder die Forderung nach der Bibliothekstantieme 

Aber auch eine uralte Forderung wurde wiederholt: Vertreter der Rechteinhaber verlangten die Einführung der Bibliothekstantieme und damit eine ge- setzliche Abgabe auf die Leihe von elektronischen und gedruckten Werken. Damit entstünde jedoch eine zusätzliche Abgabe zulasten der Bibliotheken, welche die ohnehin schon strapazierten Budgets über die Massen belasten und den Auftrag, den die Bibliotheken im Interesse der Öffentlichkeit erfüllen, erschweren würde.

Nicht zu vergessen ist, dass der Beitrag der Bibliotheken zugunsten der Schriftsteller auf einer ganz anderen Ebene erfolgt: Die Bibliotheken erwerben die Werke insbesondere der Schweizer Autoren und Autorinnen umfassend, bringen sie zu den Lesern und sichern die dauerhafte Archivierung dieser Werke. Innerhalb der Agur12 scheiterte die Bibliothekstantieme schliesslich an verschiedenen Widerständen, sodass sie keinen Eingang ins Massnahmenpaket fand. 

Der Internetkriminalität den Kampf angesagt 

Ein Grossteil des weiteren Kompromisses dreht sich um die Internetkriminalität. Allerdings bleiben die dazu vorgeschlagenen Massnahmen allgemein. Grundsätzlich sollen die Internet-Service-Provider vermehrt in die Pflicht genommen werden, um die Urheberrechte im Internet besser durchsetzen zu können, so der Tenor. Hierzu waren die Bedenken gross: Denn die Internet-Service-Provider betreiben weder illegale Tauschbörsen, noch laden sie Filme oder Musik hoch. Sie haben grundsätzlich nichts mit dem Inhalt zu tun, sondern vermitteln lediglich den Zugang zum Internet. Ihre Aufgabe ist die Sicherstellung der Funktionsweise des Internets als wichtige Infrastruktur der Kommunikationsgesellschaft.

Die Agur12 schlägt vor, dass Hosting-Provider auf Anzeige hin unerlaubt hochgeladene Inhalte entfernen und dafür sorgen, dass diese Inhalte nicht wieder hochgeladen werden.5 Access-Provider in der Schweiz sollen in schwerwiegenden Fällen den Zugang zu Webportalen mit offensichtlich illegalen Quellen über IP- und DNS- Blocking sperren, wobei sei für diesen Aufwand zu entschädigen sind.

Schliesslich soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Access-Provider auf Hinweis der Rechteinhaber oder einer zuständigen Behörde den Inhabern von Internetanschlüssen, über welche Tauschbörsen (sogenannte P2P- Netzwerke) genutzt werden, einen «aufklärenden Hinweis» zustellen – auch dies nur bei schwerwiegenden Urheberrechtsverletzungen. Zugunsten der Provider sind im Gegenzug Haftungsbefreiungen und klare Verantwortlichkeitsbestimmungen zu erlassen.

Hier blieb vieles offen, und viele Begriffe wurden nicht konkretisiert: Wann sind Urheberrechte schwerwiegend verletzt? Unter welchen Umständen sind die Quellen offensichtlich illegal?

Wird das Verzeichnisprivileg geltendes Recht? 

Die Publikation des Berichts im Dezember 20136hat hohe Wellen geschlagen und gab viel zu reden. Seither ist es ruhig geworden. Am 6. Juni 2014 liess der Bundesrat per Medienmitteilung ankündigen, er wolle das Urheberrecht nun modernisieren.7https://www.news.admin.ch/doku... Mit gezielten Massnahmen sollen die Rechte an die Realität des Internets angepasst werden, hiess es. Den Bericht der Agur12 bezeichnete er als wertvolle Grundlage und teilte mit, dass der Vorentwurf bis Ende 2015 erstellt werde.

Das Verzeichnisprivileg zugunsten der Bibliotheken und Gedächtnisinstitutionen scheint dabei die besten Karten dafür zu haben, tatsächlich Eingang ins Gesetz zu finden. Allerdings ist die Bibliothekstantieme noch nicht definitiv vom Tisch. Der Bundesrat will sie entgegen der Empfehlung der Agur12 noch einmal prüfen.Antwort BR Sommaruga auf die Frage von Nationalrat Karl Vogler «Die Schweiz ohne Verleihrecht» vom 22. September 2014, 8 Mit Spannung wird die Antwort auf die Frage erwartet, wie denn nun die Internetkriminalität bekämpft werden sollte. Gemäss heutigem Recht verbieten der Datenschutz, die Informations- und Medienfreiheit sowie das Fernmeldegeheimnis den Providern, von sich aus Internetseiten zu sperren oder Warnhinweise zu versenden. Die Einführung solcher neuen Pflichten müsste also zwingend gesetzlich geregelt werden. Aufgrund der Tangierung von Grundrechten bedarf eine solche Regelung vorgängig einer sorgfältigen und vertieften Prüfung der Verhältnismässigkeit. Es gilt dabei auch zu berücksichtigen, dass generelle Überwachungen und Zensuren in niemandes Interesse liegen.

Von jeher ist das Urheberrecht angewiesen auf ein ausbalanciertes Verhältnis zwischen Rechtspositionen der Rechteinhaber einerseits und jener der Nutzer beziehungsweise Konsumenten andererseits. In den letzten Jahren geriet dieses Verhältnis in Schräglage, dies gilt es nun wieder auszugleichen. Die Schranken des Urheberrechts im digitalen Zeitalter zugunsten der Bibliotheken und anderer Nutzer sind entsprechend zu stärken, sodass ein modernes Urheberrecht den Anliegen und Bedürfnissen der heutigen Zeit gerecht wird. 

Emmenegger Nicole 2015

Nicole Emmenegger

Nicole Emmenegger ist Partnerin in der Advokatur Markwalder Emmenegger (www.mepartners.ch). Sie lebt mit ihrer Familie in Bern, wo sie auch arbeitet. Sie ist vornehmlich auf dem Gebiet des Urheberrechts tätig und ist vom Bundesrat gewähltes Mitglied der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und ver- wandten Schutzrechten (ESchK). Ausserdem ist sie seit dem 1. März 2014 mit der Geschäftsführung des Dachverbandes der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) mandatiert. Der DUN setzt sich als einzige Organisation schweizweit ausschliesslich für die Rechte der Nutzer und Nutzerinnen ein und vertritt deren Anliegen gegenüber dem Gesetzgeber, der Öffentlichkeit und den Verwertungsgesellschaften. Dem DUN gehören beispielsweise der Bibliotheksverband, die Nationalbibliothek sowie der Archivarenverband an. Weiter sind private und öffentliche Bildungs- und Forschungsinstitute, Unternehmen sowie namhafte Wirtschaftsverbände DUN-Mitglieder. Nicole Emmenegger war Mitglied der von Bundesrätin Sommaruga gegründeten Arbeitsgruppe zum Urheberrecht Agur12. 

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En décembre 2013, le groupe de travail sur le droit d’auteur (Agur12) avait publié son rapport, le produit d’intenses discussions portant sur les nombreuses critiques formulées à l’encontre du droit d’auteur à l’ère du numérique. Des représentants de toutes les parties prenantes y avaient participé. Le résultat n’était pas une réforme, mais un compromis maigre, néanmoins avec certaines mesures importantes. Or où en est-on aujourd’hui, moment où le rapport d’Agur12 pourrait servir de base pour la modernisation de la Loi fédérale sur le droit d’auteur et les droits voisins?