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2006/1 Memopolitik – vom Umgang mit dem Gedächtnis der Gesellschaften

mémoire = sélection ... und was nicht überliefert ist, kann nicht benützt werden

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Die Einzigartigkeit öffentlicher Archive im Dienst des Umgangs mit der Vergangenheit besteht darin, dass sie für einen bestimmten Sprengel sozusagen unerbittlich Stoff bereitstellen, anhand dessen ein nützlicher Verkehr mit der Vergangenheit möglich wird.

Die Sicherung einer adäquaten Überlieferung von Material, welches von der Organisationseinheit stammt, die sie repräsentieren, ist die fundamentale Funktion der Archive. Alles andere kommt nachher, denn: Was nicht überliefert ist, kann nicht benützt werden.

Überlieferung sichern

Es ist verwunderlich, wie wenig sich die Öffentlichkeit und die Geschichtsschreibenden um diese Problematik kümmern – abgesehen von mehr oder weniger spektakulären Einzelfällen.

Sehr selten sind präventive Plädoyers gegen die Vernichtung zu hören, wie etwa jenes einer norditalienischen Jugendstaatsanwältin, welche sich vehement für die Aufbewahrung ihrer Dossiers einsetzte, da die soziologische, historische und juristisch-wissenschaftliche Analyse dieser Unterlagen zum besseren Verständnis der gesellschaftlichen Verhältnisse beitrügen und damit indirekt zur Verbesserung der Arbeit der Jugendanwaltschaften und zum weitsichtigeren Umgang mit Jugendlichen überhaupt.

Unverhältnismässig mehr wird über die Zugänglichkeit des vorhandenen Materials geredet, bis hin zu einem gewissen Schutzfristenfetischismus, der übersieht, dass Schutzfristenzahlen nur eine Prüfung vor der Herausgabe bedeuten, nämlich eine Rechtsgüterabwägung zwischen Persönlichkeitsschutz, eventuell auch Schutz des Amtsgeheimnisses und Recht auf Information in einem konkreten Fall.

Dabei bedürften die Archive dringend einer Lobby für die Überlieferung. Diese wird nicht nur beschädigt durch Desinteresse der Aktenbildner und der Entscheidungsträger. Manche Vernichtungsgebote werden in guten Treuen gefordert: In Unkenntnis der archivischen Schutznormen und der entsprechenden Praxis wird die Vernichtung verlangt im scheinbaren Interesse des Persönlichkeitsschutzes.

Gezielte Vernichtung von Unterlagen, mit der Absicht Zeugnisse staatlichen Handelns zu beseitigen, kommt in unsern Archivsprengeln wohl eher selten vor. Einzelne Fälle sind aber durchaus bekannt und in andern wird nie mehr auszumachen sein, welche Motive die Entscheidungsträger letztlich veranlassten, Dossiers vernichten zu lassen, etwa im Falle der Staatsschutzakten zu Beginn der 1990er Jahre oder bei den Flüchtlingsakten des Bundes in der Nachkriegszeit.

Archivinstitutionen mögen angesichts der Machtverhältnisse gelegentlich trotz aller Anstrengungen gezwungen sein, solche Beeinträchtigungen der Überlieferung hinzunehmen. Dann bleibt die elementare Pflicht, diese Lücken zu dokumentieren. Sonst verlieren die Archive, die bekanntlich den Anspruch erheben, der Transparenz zu dienen, an Glaubwürdigkeit.

Nochmals: Die Sicherung einer substanziellen, durch Opportunismus und Nachlässigkeit oder gar durch offensichtlich «politisch» motivierte Eingriffe möglichst nicht beeinträchtigten Überlieferung ist das Alpha archivischer Tätigkeit.

Insofern fehlt dem «Kodex ethischer Grundsätze für Archivarinnen und Archivare» ein wesentliches Element, oder es kommt dort zumindest in der deutschen Terminologie nicht genügend klar zum Ausdruck: «Archivarinnen und Archivare haben die Integrität von Archivgut zu schützen und auf diese Weise zu gewährleisten, dass es ein zuverlässiger Beweis der Vergangenheit bleibt.»Ziffer 1. des Kodex; http://www.vsa-aas.org/Kodex_ethischer_Grundsaetze.225.0.html (eingesehen Februar 2006).

Nach dem Gebrauch des Begriffs «Archivgut» im deutschsprachigen Raum könnte dies nämlich so interpretiert werden, als ob es nur um das Material ginge, das sich bereits in der Obhut der Archive befindet.

Auf jeden Fall kommt in diesem Kodex des Internationalen Archivrates die Aufgabe der Überlieferungsbildung zu kurz im Vergleich zu den ausführlichen und detaillierten Forderungen in Sachen Umgang mit dem bereits überlieferten Material.

Wie weit Archive dem Anspruch genügen, sich um eine kohärente Überlieferung zu kümmern, ist ein Kriterium für die Stringenz archivarischen Tuns, aber nicht nur das: Der Gebrauch, den Archive ermöglichen, wird teilweise immer ausserhalb der Macht der Archive liegen. Je systematischer und kohärenter jedoch die Überlieferung ist, umso weniger eignen sie sich zum Missbrauch.

Selektion

«La mémoire, elle, est forcément une sélection», schreibt Tzvetan TodorovLes abus de la mémoire, S. 14, verschiedene Ausgaben, zuerst [Paris] 1995, zuletzt [Paris] 2004. Dieser Essay bleibt unter mancherlei Gesichtspunkten lesenswert, nicht nur was die «lecture littéraire» der Vergangenheit im Vergleich zur «lecture exemplaire» angeht (S. 28 ff.).. Natürlich ist es nicht damit getan, die uneingeschränkte Anbietungspflicht für sämtliche Unterlagen der Aktenbildner durchzusetzen. Es soll ja nicht alles übernommen werden, sondern eine sinnvolle, kohärente, unparteiische, die Zweckartikel von Archivgesetzen realisierende Auswahl.

Bewerten ist ein schwieriges Metier, aber eines, das man lernen kann. Es erfordert auch die Kenntnis der Aussengrenzen der Bewertung, also der externen Faktoren, welche sie beeinflussen.

Am wichtigsten ist dabei das Bewusstsein, dass es keine wertfreie Bewertung gibt. Es kann nur darum gehen, dass Archivfachleute sich der impliziten eigenen Werthaltungen möglichst klar bewusst werden. Was Todorov zu den Historikern bemerkt, gilt gleichermassen für Archivare und Archivarinnen: «Le travail de l’historien, comme tout travail sur le passé, ne consiste jamais seulement à établir des faits, mais aussi à choisir certains d’entre eux comme étant plus saillants et plus significatifs que d’autres ...; or ce travail est nécessairement orienté par la recherche, non de la vérité, mais du bien. L’opposition réelle ne sera donc pas entre l’absence ou la présence d’un but extérieur à la recherche même, mais entre des buts différents; non entre science et politique, mais entre une bonne et une mauvaise politique.» Nach Todorov «souffre d’un certain angélisme», wer dies nicht siehtWie Anmerkung 2, S. 50; Hervorhebung durch J. Z..

Gebrauch

Ist die Überlieferung gesichert und die Auswahl getroffen, so steht natürlich noch nicht fest, welcher Gebrauch von Archivmaterial gemacht wird. Fälle des Missbrauchs in unterschiedlichsten Absichten und in unterschiedlich gravierender Weise lassen sich leicht aufzählen, etwa im Zusammenhang mit dem Archiv des Staatssicherheitsdienstes der DDR, dessen Akten in der Zeit nach 1990 auch dazu verwendet wurden, um bestimmte Personen gezielt zu diskreditieren.

Auf den Gebrauch ihres Materials haben Archive nur einen beschränkten Einfluss. Immerhin: Je kohärenter die Überlieferung, je weniger willkürlich, umso weniger eignen sie sich zum Missbrauch. Das gilt vor allem angesichts der Langfristigkeit, welche Archive auszeichnet. Wird heute die Vergangenheit manipuliert durch Unterdrückung von wichtigen Dokumenten und durch «ausgewählte» Zitate, so können solche Verdrehungen morgen wenn nicht aufgehoben, so doch korrigiert werden.

Ein anderer Aspekt genuin archivarischen Tuns hilft, die Möglichkeiten des Missbrauchs von Archivmaterial einzuschränken: das Achten auf Kontextinformation, das aktive Erheben und das Vermitteln solcher Informationen über die Findmittel.

«Erinnerungspolitik»?

Versteht man unter politique eine selbstreflektierte, an Prinzipien und auf längere Zeit ausgerichtete, gesellschaftliches Bewusstsein einschlies- sende Handlungsweise, so lässt sich dazu, wie eben gezeigt, aus archivischer Sicht einiges sagen.

Etwas diffuser wird die Angelegenheit, wenn es um politique de la mémoire im Allgemeinen geht. Das zeigt sich schon beim Versuch, den Begriff in die deutsche Sprache zu übersetzten: «Erinnerungspolitik»? Aber trotz der Unschärfe ist dies ein Feld, auf welchem sich Archivfachleute zu betätigen haben, indem sie aktiv – über die klassischen innerarchivischen Funktionen hinaus – am Umgang mit der Vergangenheit mitwirken.

Dabei ist ein gewisses Mass an Selbstmarketing durchaus legitim und notwendig. Allerdings geht es auch hier darum, auf Grenzen zu achten. Die Frage, ob Archivinstitutionen nachfrageorientiert handeln sollen, ist nicht abwegig. Zu klären bleibt, bei welchen Tätigkeiten die zeitnahe Nachfrage berücksichtigt werden soll – gewiss nicht bei der Sicherung der Überlieferung, aber warum nicht bei den sekundären Findmitteln, inklusive jener Teile von Websites, welche quasi sekundären Findhilfen gleichkommen?

Und warum soll ein Archiv nicht Un- terlagen oder Bilddokumente «lancieren», wenn das Jubiläum einer Brücke ansteht oder sonst eine Jahresfeier oder eine neue Verfassung oder ein Tagesgeschäft mit historischen Dimensionen? Zu prüfen bleibt nur,

1. in welchem quantitativen Verhältnis diese Extroversion steht zu den weniger sichtbaren Aktivitäten und

2. ob Archive an solchen Anlässen gestaltend teilnehmen oder ob sie ein- fach mitlaufen, etwa bei der «maniaquerie commémorative»Jean-Claude Guillebaud, La Trahison des Lumières, Paris, 1995, S. 21, zit. bei Todorov, wie Anm. 2., S. 51..

Erinnerung, mémoire, Erbe im Sinn von patrimoine – all dies hat etwas zu tun mit Aneignung, und Aneignung ist eine komplexe Tätigkeit, nicht eine spontane Reaktion.

Archive ermöglichen diese Aneignung. Sie tun dies umso besser, je klarer sie sich der gesellschaftlichen Bedeutung des Umgangs mit der Vergangenheit und der Spielarten dieses Umgangs bewusst sind.

So betrachtet sind Archive wichtige Akteure in einer allgemeinen politique de la mémoire.

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Josef Zwicker

Staatsarchivar Kanton Basel-Stadt